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Vaterschaft anfechten – Frist, Voraussetzungen und Folgen

Wer rechtlich als Vater gilt, kann die Vaterschaft anfechten, wenn er nicht der biologische Vater ist. Das ist nur innerhalb einer Frist und durch bestimmte Personen möglich. Eine erfolgreiche Anfechtung beseitigt die rechtliche Vaterschaft mit Folgen für Unterhalt, Sorgerecht und Erbrecht.

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Die Vaterschaft kann angefochten werden, in der Regel innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB). Anfechtungsberechtigt sind unter anderem der rechtliche Vater, die Mutter und das Kind.
Die Frist ist entscheidend: Wer sie versäumt, kann die Vaterschaft meist nicht mehr anfechten. Eine erfolgreiche Anfechtung wirkt zurück und beendet Unterhalts- und Erbansprüche – das ist sorgfältig abzuwägen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Frist prüfen

    Kläre, wann du von den Umständen erfahren hast, die gegen die Vaterschaft sprechen – ab diesem Zeitpunkt läuft die Zwei-Jahres-Frist.

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    2. Berechtigung klären

    Prüfe, ob du anfechtungsberechtigt bist (z. B. rechtlicher Vater, Mutter, Kind). Nicht jeder kann anfechten.

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    3. Antrag bei Gericht stellen

    Die Anfechtung erfolgt durch Antrag beim Familiengericht. Ein Abstammungsgutachten (DNA) klärt die biologische Vaterschaft.

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    4. Folgen bedenken

    Bedenke die Auswirkungen auf Unterhalt, Sorgerecht und Erbrecht. Lass dich vor der Anfechtung beraten.

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Häufige Fragen

Wer darf die Vaterschaft anfechten?

In der Regel der rechtliche Vater, die Mutter und das Kind, unter Umständen auch der mutmaßliche biologische Vater. Das Jugendamt kann in bestimmten Fällen für das Kind tätig werden. Nicht jeder Beteiligte ist anfechtungsberechtigt.

Welche Frist gilt?

Grundsätzlich zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB). Wird die Frist versäumt, ist eine Anfechtung in der Regel nicht mehr möglich.

Was sind die Folgen einer erfolgreichen Anfechtung?

Die rechtliche Vaterschaft entfällt rückwirkend. Damit enden grundsätzlich Unterhaltspflichten und das gesetzliche Erbrecht zwischen dem (vermeintlichen) Vater und dem Kind. Wegen dieser Tragweite ist eine Beratung wichtig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.