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Vaterschaft anerkennen oder feststellen lassen – so geht's

Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, wird der Mann nicht automatisch rechtlicher Vater. Erst die Vaterschaftsanerkennung (oder eine gerichtliche Feststellung) schafft die rechtliche Verbindung – mit Folgen für Sorgerecht, Unterhalt und Erbrecht.

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Rechtlicher Vater ist, wer mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde (§ 1592 BGB). Die Anerkennung erfolgt bei Standesamt, Jugendamt oder Notar und braucht die Zustimmung der Mutter.
Bestehen Zweifel an der biologischen Vaterschaft, gibt es die Anfechtung – allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände, § 1600b BGB).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Weg klären

    Einvernehmlich (Anerkennung) oder strittig (gerichtliche Feststellung)?

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    2. Anerkennung beurkunden

    Bei Standesamt, Jugendamt oder Notar mit Zustimmung der Mutter – meist kostenfrei beim Jugendamt.

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    3. Folgen bedenken

    Mit der Vaterschaft entstehen Unterhaltspflichten, Erb- und ggf. Sorgerechtsfragen.

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    4. Bei Zweifeln: Fristen beachten

    Für eine Anfechtung gilt eine Frist (i. d. R. 2 Jahre ab Kenntnis); lass dich rechtzeitig beraten.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich eine Vaterschaft an?

Durch eine Erklärung beim Standesamt, Jugendamt oder Notar, der die Mutter zustimmen muss (§ 1592 Nr. 2 BGB). Beim Jugendamt ist das in der Regel kostenfrei. Mit der Anerkennung wird der Mann rechtlicher Vater – mit allen Rechten und Pflichten (Unterhalt, Erbrecht; das Sorgerecht ist gesondert zu regeln).

Kann ich eine Vaterschaft anfechten?

Ja, bei Zweifeln an der biologischen Vaterschaft – aber nur innerhalb der Frist von in der Regel zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB). Anfechtungsberechtigt sind unter anderem der rechtliche Vater, die Mutter und das Kind. Lass dich wegen der Fristen frühzeitig beraten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.