Zum Inhalt springen

Betriebliche Urlaubssperre – wann der Arbeitgeber Urlaub verbieten darf

Der Arbeitgeber muss deine Urlaubswünsche grundsätzlich berücksichtigen – es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen. Eine generelle Urlaubssperre ist nur in engen Grenzen zulässig und braucht einen sachlichen Grund.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief an Arbeitgeber erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Der Arbeitgeber muss deine Urlaubswünsche berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Wünsche von Kollegen stehen entgegen (§ 7 BUrlG). Eine pauschale Sperre ohne Grund ist unzulässig.
Sozial gewichtige Gründe (z. B. schulpflichtige Kinder, Urlaub des berufstätigen Partners) können deinem Wunsch Vorrang verschaffen. Genehmigter Urlaub kann nur in echten Notfällen widerrufen werden.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Grund der Sperre erfragen

    Lass dir den betrieblichen Grund für die Urlaubssperre nennen. Ohne sachlichen Grund ist sie angreifbar.

  2. 2

    2. Eigene Vorrang-Gründe darlegen

    Bringe soziale Gesichtspunkte vor (Kinder, Partnerurlaub, gebuchte Reise) – sie können deinem Wunsch Vorrang geben.

  3. 3

    3. Urlaub schriftlich beantragen

    Stelle deinen Antrag schriftlich und bitte um zeitnahe Entscheidung. Bei Ablehnung verlange eine Begründung.

  4. 4

    4. Verfall verhindern

    Droht Urlaub am Jahresende zu verfallen, weil er gesperrt wurde, weise darauf hin – nicht gewährter Urlaub darf dir nicht zum Nachteil gereichen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen?

Nur aus dringenden betrieblichen Gründen und für einen begrenzten Zeitraum (z. B. Inventur, Hochsaison). Eine pauschale, dauerhafte Sperre ohne sachlichen Grund ist unzulässig.

Müssen meine Urlaubswünsche berücksichtigt werden?

Ja, grundsätzlich schon. Der Arbeitgeber darf sie nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange oder unter sozialen Gesichtspunkten vorrangige Wünsche anderer entgegenstehen (§ 7 BUrlG).

Was passiert mit Urlaub, der wegen der Sperre verfällt?

Konntest du Urlaub allein wegen einer Sperre nicht nehmen, darf er dir nicht ersatzlos verfallen. Weise rechtzeitig darauf hin; im Zweifel ist er zu übertragen oder abzugelten.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.