Zum Inhalt springen

Urlaubsgeld – habe ich darauf einen Anspruch?

Vor dem Sommerurlaub freuen sich viele aufs Urlaubsgeld – aber nicht jeder bekommt es. Anders als das Urlaubsentgelt (der normale Lohn während des Urlaubs) ist Urlaubsgeld eine freiwillige Extra-Zahlung. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem Arbeitsverhältnis ab.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Es kann sich aber aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben (zahlt der Arbeitgeber es über mehrere Jahre vorbehaltlos, kann daraus ein Anspruch werden).
Davon zu trennen ist das Urlaubsentgelt: Während deines Urlaubs läuft dein normaler Lohn weiter – das ist gesetzlich garantiert (Bundesurlaubsgesetz). Nur das zusätzliche 'Urlaubsgeld' ist freiwillig.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Grundlage suchen

    Steht im Arbeits-/Tarifvertrag etwas zum Urlaubsgeld?

  2. 2

    2. Betriebliche Übung prüfen

    Wurde Urlaubsgeld über mehrere Jahre vorbehaltlos gezahlt? Dann kann ein Anspruch bestehen.

  3. 3

    3. Gleichbehandlung beachten

    Wird es nur einzelnen gezahlt, kann der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen.

  4. 4

    4. Anspruch geltend machen

    Besteht ein Anspruch, fordere das Urlaubsgeld schriftlich ein (Ausschlussfristen beachten).

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nicht von Gesetzes wegen – Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung. Ein Anspruch kann sich aber aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag oder aus betrieblicher Übung ergeben. Letztere entsteht, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld über mehrere Jahre vorbehaltlos zahlt; dann darfst du in der Regel auch künftig damit rechnen.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich garantierte Fortzahlung deines normalen Lohns während des Urlaubs (Bundesurlaubsgesetz) – darauf hast du immer Anspruch. Das Urlaubsgeld ist dagegen eine zusätzliche, freiwillige Sonderzahlung, die nur fällig wird, wenn sie vertraglich, tariflich oder durch betriebliche Übung zugesagt ist.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.