Urlaubsgeld – habe ich darauf einen Anspruch?
Vor dem Sommerurlaub freuen sich viele aufs Urlaubsgeld – aber nicht jeder bekommt es. Anders als das Urlaubsentgelt (der normale Lohn während des Urlaubs) ist Urlaubsgeld eine freiwillige Extra-Zahlung. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem Arbeitsverhältnis ab.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Grundlage suchen
Steht im Arbeits-/Tarifvertrag etwas zum Urlaubsgeld?
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2. Betriebliche Übung prüfen
Wurde Urlaubsgeld über mehrere Jahre vorbehaltlos gezahlt? Dann kann ein Anspruch bestehen.
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3. Gleichbehandlung beachten
Wird es nur einzelnen gezahlt, kann der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen.
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4. Anspruch geltend machen
Besteht ein Anspruch, fordere das Urlaubsgeld schriftlich ein (Ausschlussfristen beachten).
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Nicht von Gesetzes wegen – Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung. Ein Anspruch kann sich aber aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag oder aus betrieblicher Übung ergeben. Letztere entsteht, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld über mehrere Jahre vorbehaltlos zahlt; dann darfst du in der Regel auch künftig damit rechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?
Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich garantierte Fortzahlung deines normalen Lohns während des Urlaubs (Bundesurlaubsgesetz) – darauf hast du immer Anspruch. Das Urlaubsgeld ist dagegen eine zusätzliche, freiwillige Sonderzahlung, die nur fällig wird, wenn sie vertraglich, tariflich oder durch betriebliche Übung zugesagt ist.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.