Resturlaub bei Kündigung – Auszahlung verlangen
Das Arbeitsverhältnis endet, aber du hast noch Urlaubstage offen, die du nicht mehr nehmen kannst? Dann muss der Arbeitgeber den Resturlaub auszahlen. Diese 'Urlaubsabgeltung' ist dein Recht – verfällt aber nicht von selbst, wenn du sie geltend machst.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Resturlaub berechnen
Ermittle deine offenen Urlaubstage (anteilig nach Beschäftigungsdauer im Jahr).
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2. Betrag schätzen
Pro Urlaubstag etwa dein durchschnittlicher Tagesverdienst – das ergibt die ungefähre Abgeltung.
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3. Schriftlich fordern
Verlange die Auszahlung schriftlich mit Frist und Bezug auf § 7 Abs. 4 BUrlG.
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4. Fristen beachten
Prüfe vertragliche/tarifliche Ausschlussfristen (oft wenige Monate) – sonst kann der Anspruch verfallen.
Häufige Fragen
Wird mein Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?
Ja. Kann der Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, muss er als Urlaubsabgeltung in Geld ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das gilt bei eigener wie bei Arbeitgeber-Kündigung und auch im Aufhebungsvertrag.
Wie viel Geld steht mir zu?
Pro offenem Urlaubstag etwa dein durchschnittlicher Tagesverdienst (auf Basis des Arbeitsentgelts der letzten Wochen). Maßgeblich ist dein anteiliger Urlaubsanspruch im Austrittsjahr. Achte auf Ausschlussfristen und fordere die Abgeltung zügig schriftlich an.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.