Urlaub verfallen? Oft bleibt dein Anspruch bestehen
Der Arbeitgeber sagt, dein Resturlaub sei zum Jahresende verfallen? So einfach ist das nicht. Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn dich der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat – sonst bleibt er bestehen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Resturlaub feststellen
Wie viele Urlaubstage sind offen? Gleiche es mit Lohnabrechnung/Urlaubskonto ab.
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2. Hinweis prüfen
Hat der Arbeitgeber dich rechtzeitig und klar auf den drohenden Verfall hingewiesen? Wenn nicht, ist der Urlaub nicht verfallen.
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3. Urlaub/Abgeltung verlangen
Fordere die Gewährung des Urlaubs – oder bei Vertragsende die Auszahlung (Abgeltung) – schriftlich ein.
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4. Ausschlussfristen beachten
Mach Ansprüche zügig geltend, da Arbeitsverträge oft kurze Ausschlussfristen enthalten.
Häufige Fragen
Verfällt mein Urlaub am Jahresende automatisch?
Nein. Nach der Rechtsprechung von EuGH und BAG verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber dich vorher rechtzeitig und konkret auf den offenen Urlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, bleibt dein Urlaub bestehen.
Bekomme ich Resturlaub ausgezahlt, wenn ich kündige?
Ja. Konntest du den Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, ist er abzugelten, also in Geld auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Berechne die offenen Tage und fordere die Abgeltung ein.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.