Urlaub ins nächste Jahr übertragen – wann verfällt er?
Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen überträgt er sich aber ins nächste Jahr. Wichtig: Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub oft nicht, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Resturlaub ermitteln
Stelle fest, wie viele Urlaubstage noch offen sind und aus welchem Jahr sie stammen.
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2. Hinweis prüfen
Sieh nach, ob der Arbeitgeber dich rechtzeitig zum Urlaub aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat.
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3. Urlaub beantragen
Beantrage offenen Urlaub frühzeitig schriftlich, am besten mit konkreten Wunschterminen.
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4. Anspruch sichern
Wird der Urlaub verweigert oder soll verfallen, weise schriftlich auf deinen fortbestehenden Anspruch hin.
Daran erkennst du die Masche
- Der Arbeitgeber behauptet pauschalen Verfall ohne vorherigen Hinweis.
- Urlaubsanträge werden ohne triftigen Grund abgelehnt.
- Langzeiterkrankte sollen Urlaub angeblich automatisch verlieren.
Häufige Fragen
Verfällt mein Urlaub am Jahresende automatisch?
Nicht ohne Weiteres. Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig zur Urlaubsnahme aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat. Unterbleibt das, kann der Anspruch über das Jahr hinaus bestehen bleiben.
Bis wann muss übertragener Urlaub genommen werden?
Übertragener Urlaub ist grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres zu nehmen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Auch hier gilt aber die Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers; ohne Hinweis kann der Anspruch länger fortbestehen.
Was gilt bei langer Krankheit?
Konnte Urlaub wegen langer Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden, verfällt er nach der Rechtsprechung in der Regel erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Die genaue Berechnung hängt vom Einzelfall ab.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.