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Arbeitgeber lehnt deinen Urlaub ab? Was erlaubt ist

Du hast Urlaub beantragt, der Chef sagt einfach Nein? Der Arbeitgeber darf Urlaub nicht völlig willkürlich verweigern. Er muss deine Wünsche grundsätzlich berücksichtigen – ablehnen darf er nur aus bestimmten Gründen.

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Der Arbeitgeber muss deine Urlaubswünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder vorrangige (sozial schutzwürdigere) Urlaubswünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen (§ 7 BUrlG).
Wichtig: Auch bei berechtigtem Ärger darfst du dich nicht selbst beurlauben und einfach wegbleiben – das kann eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen. Erst die Genehmigung (oder gerichtliche Klärung) abwarten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ablehnungsgrund erfragen

    Lass dir den Grund nennen – sind es wirklich dringende betriebliche Belange?

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    2. Schriftlich nachhaken

    Beantrage den Urlaub schriftlich erneut und bitte um eine begründete Entscheidung.

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    3. Nicht selbst beurlauben

    Bleib nicht eigenmächtig weg – das gefährdet deinen Arbeitsplatz.

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    4. Hilfe holen

    Bei dauerhafter, unbegründeter Verweigerung helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung; notfalls Arbeitsgericht (Eilverfahren).

Häufige Fragen

Darf mein Arbeitgeber Urlaub einfach ablehnen?

Nicht grundlos. Er muss deine Urlaubswünsche berücksichtigen und darf nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Urlaubswünsche anderer (sozial schutzwürdigerer) Beschäftigter entgegenstehen (§ 7 BUrlG). Eine willkürliche Dauerablehnung musst du nicht hinnehmen.

Darf ich in den Urlaub, wenn er abgelehnt wurde?

Nein, auf keinen Fall eigenmächtig. Eine 'Selbstbeurlaubung' ist eine schwere Pflichtverletzung und kann zur Abmahnung oder sogar fristlosen Kündigung führen. Halte die Genehmigung ein und kläre den Anspruch notfalls über den Betriebsrat oder das Arbeitsgericht – bei Eilbedürftigkeit auch im Eilverfahren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.