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Wohnung kurzzeitig an Touristen vermieten – was Mietern erlaubt ist

Die eigene Mietwohnung tageweise an Touristen (z. B. über Plattformen) zu vermieten, ist heikel: Anders als bei einer normalen Untervermietung brauchst du dafür in der Regel die Erlaubnis des Vermieters. Ohne sie drohen Abmahnung und Kündigung – in vielen Städten kommen Zweckentfremdungsverbote hinzu.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die kurzzeitige Vermietung an wechselnde Gäste ist meist nicht von einer allgemeinen Untervermietungserlaubnis gedeckt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters riskierst du Abmahnung und Kündigung.
Viele Städte haben Zweckentfremdungssatzungen: Die touristische Vermietung von Wohnraum ist dort genehmigungspflichtig, sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Erlaubnis einholen

    Frage den Vermieter ausdrücklich und schriftlich, ob die kurzzeitige Vermietung an Gäste erlaubt ist. Eine Erlaubnis zur Dauer-Untervermietung reicht nicht.

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    2. Kommunale Regeln prüfen

    Prüfe, ob in deiner Stadt ein Zweckentfremdungsverbot gilt und ob eine Genehmigung nötig ist.

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    3. Steuer und Anmeldung beachten

    Einnahmen sind steuerlich relevant; je nach Stadt kommen Beherbergungs-/City-Tax-Pflichten hinzu.

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    4. Risiken abwägen

    Ohne Erlaubnis riskierst du den Verlust der Wohnung. Im Zweifel verzichte oder hol dir vorab klare Zusagen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf ich meine Mietwohnung über Airbnb vermieten?

Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters. Die kurzzeitige Vermietung an wechselnde Touristen ist regelmäßig nicht von einer normalen Untervermietungserlaubnis gedeckt. Ohne Zustimmung drohen Abmahnung und Kündigung.

Was ist eine Zweckentfremdung?

Viele Städte verbieten es, Wohnraum dauerhaft touristisch oder anderweitig zweckwidrig zu nutzen. Die touristische Vermietung ist dort genehmigungspflichtig; Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Was riskiere ich ohne Erlaubnis?

Mietrechtlich Abmahnung und – bei fortgesetztem Verstoß – Kündigung der Wohnung. Öffentlich-rechtlich drohen Bußgelder wegen Zweckentfremdung. Hol dir die Zustimmung also unbedingt vorher schriftlich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.