Wohnung kurzzeitig an Touristen vermieten – was Mietern erlaubt ist
Die eigene Mietwohnung tageweise an Touristen (z. B. über Plattformen) zu vermieten, ist heikel: Anders als bei einer normalen Untervermietung brauchst du dafür in der Regel die Erlaubnis des Vermieters. Ohne sie drohen Abmahnung und Kündigung – in vielen Städten kommen Zweckentfremdungsverbote hinzu.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Erlaubnis einholen
Frage den Vermieter ausdrücklich und schriftlich, ob die kurzzeitige Vermietung an Gäste erlaubt ist. Eine Erlaubnis zur Dauer-Untervermietung reicht nicht.
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2. Kommunale Regeln prüfen
Prüfe, ob in deiner Stadt ein Zweckentfremdungsverbot gilt und ob eine Genehmigung nötig ist.
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3. Steuer und Anmeldung beachten
Einnahmen sind steuerlich relevant; je nach Stadt kommen Beherbergungs-/City-Tax-Pflichten hinzu.
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4. Risiken abwägen
Ohne Erlaubnis riskierst du den Verlust der Wohnung. Im Zweifel verzichte oder hol dir vorab klare Zusagen.
Daran erkennst du die Masche
- Du verlässt dich auf eine allgemeine Untervermietungserlaubnis für die Touristenvermietung.
- Nachbarn beschweren sich über ständig wechselnde Gäste.
- Die Stadt verschickt Anhörungen wegen Zweckentfremdung.
Häufige Fragen
Darf ich meine Mietwohnung über Airbnb vermieten?
Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters. Die kurzzeitige Vermietung an wechselnde Touristen ist regelmäßig nicht von einer normalen Untervermietungserlaubnis gedeckt. Ohne Zustimmung drohen Abmahnung und Kündigung.
Was ist eine Zweckentfremdung?
Viele Städte verbieten es, Wohnraum dauerhaft touristisch oder anderweitig zweckwidrig zu nutzen. Die touristische Vermietung ist dort genehmigungspflichtig; Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Was riskiere ich ohne Erlaubnis?
Mietrechtlich Abmahnung und – bei fortgesetztem Verstoß – Kündigung der Wohnung. Öffentlich-rechtlich drohen Bußgelder wegen Zweckentfremdung. Hol dir die Zustimmung also unbedingt vorher schriftlich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.