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Unterschlagung – Vorwurf und Abgrenzung zum Diebstahl

Bei der Unterschlagung eignet sich jemand eine fremde Sache rechtswidrig zu, die er bereits in Besitz hat – anders als beim Diebstahl, bei dem die Sache erst weggenommen wird. Ein Sonderfall ist die Fundunterschlagung, etwa wenn gefundenes Geld behalten wird.

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Unterschlagung ist die rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache, die man bereits besitzt (§ 246 StGB). Beim Fund kommt es darauf an, ob eine Pflicht zur Anzeige oder Rückgabe verletzt wurde (Fundunterschlagung).
Bei geringem Wert und geringer Schuld ist eine Einstellung des Verfahrens möglich. Wer das Erlangte herausgibt oder Wiedergutmachung leistet, verbessert seine Lage.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Schweigen

    Mache zunächst keine Angaben zur Sache.

  2. 2

    2. Sachverhalt klären

    Lass prüfen, ob überhaupt eine Zueignung vorliegt.

  3. 3

    3. Herausgabe erwägen

    Gib das Erlangte heraus oder biete Wiedergutmachung an.

  4. 4

    4. Einstellung prüfen

    Bei geringem Wert kann eine Einstellung in Betracht kommen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung?

Beim Diebstahl wird eine fremde Sache weggenommen, also fremder Gewahrsam gebrochen. Bei der Unterschlagung hat der Täter die Sache bereits in Besitz und eignet sie sich rechtswidrig zu (§ 246 StGB), etwa indem er geliehene oder gefundene Gegenstände behält.

Mache ich mich strafbar, wenn ich Fundsachen behalte?

Möglicherweise als Fundunterschlagung. Wer eine verlorene Sache findet, hat grundsätzlich Anzeige- und Herausgabepflichten. Behältst du wertvolle Fundsachen, statt sie anzuzeigen oder abzugeben, kann das eine strafbare Zueignung sein. Bei geringem Wert gelten Ausnahmen.

Kann das Verfahren eingestellt werden?

Bei geringem Wert und geringer Schuld kommt eine Einstellung in Betracht, teils gegen Auflage. Die Herausgabe des Erlangten und Wiedergutmachung wirken sich günstig aus. Lass den Sachverhalt prüfen, bevor du dich äußerst oder etwas anerkennst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.