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Untermieter zieht nicht aus – so beendest du das Untermietverhältnis

Du hast einen Teil deiner Wohnung untervermietet, und der Untermieter will nicht ausziehen? Als Hauptmieter bist du gegenüber deinem Untermieter Vermieter – du kannst kündigen, musst dich aber an die Spielregeln halten. Eigenmächtiges Aussperren oder Möbel-vor-die-Tür-Stellen ist verboten.

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Räumung schriftlich fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei der Untervermietung eines möblierten Zimmers in deiner selbst bewohnten Wohnung gelten erleichterte Kündigungsregeln (§ 549 BGB) – das beschleunigt die Beendigung.
Zieht der Untermieter trotz wirksamer Kündigung nicht aus, brauchst du für die Räumung einen gerichtlichen Titel. Selbsthilfe (Schloss tauschen) ist unzulässig und kann dich schadensersatzpflichtig machen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kündigung prüfen und aussprechen

    Kündige schriftlich und mit der richtigen Frist. Welche Frist und welcher Grund nötig sind, hängt von der Art der Untervermietung ab (möbliertes Zimmer, abgeschlossene Wohnung).

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    2. Räumungsfrist setzen

    Fordere den Untermieter nach Ablauf der Kündigung schriftlich zur Räumung bis zu einem konkreten Datum auf.

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    3. Keine Selbsthilfe

    Tausche nicht das Schloss und stelle keine Sachen vor die Tür. Das ist verbotene Eigenmacht und kann teuer werden.

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    4. Räumungsklage vorbereiten

    Bleibt er, ist die Räumungsklage der Weg. Mit Titel räumt der Gerichtsvollzieher. Hol dir dafür rechtliche Unterstützung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf ich dem Untermieter einfach das Schloss tauschen?

Nein. Auch wenn die Kündigung wirksam ist, darfst du den Untermieter nicht aussperren. Das ist verbotene Eigenmacht. Für die Räumung brauchst du einen gerichtlichen Titel, der vom Gerichtsvollzieher vollstreckt wird.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Das hängt von der Art der Untervermietung ab. Für ein möbliertes Zimmer in deiner selbst bewohnten Wohnung gelten erleichterte Regeln und kürzere Fristen; bei einer abgeschlossenen, unmöblierten Wohnung sind die Anforderungen höher.

Was, wenn der Untermieter keine Miete zahlt?

Dann kommt zusätzlich eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Betracht. Dokumentiere die offenen Beträge und mahne schriftlich, bevor du kündigst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.