Anderer Elternteil zahlt keinen Unterhalt? Unterhaltsvorschuss
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, bleiben Alleinerziehende oft auf den Kosten sitzen. Dafür gibt es den Unterhaltsvorschuss: Der Staat springt ein und holt sich das Geld vom säumigen Elternteil zurück.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Lebt das Kind bei dir, und zahlt der andere Elternteil nicht (genug)? Dann kommt Unterhaltsvorschuss in Betracht.
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2. Antrag beim Jugendamt
Stelle den Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts (Unterlagen: Geburtsurkunde, Nachweise).
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3. Mitwirken
Mach Angaben zum anderen Elternteil – der Staat holt sich den Vorschuss von ihm zurück.
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4. Daneben: Unterhalt sichern
Lass den eigentlichen Unterhaltsanspruch (z. B. über das Jugendamt als Beistand) feststellen und titulieren.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Alleinerziehende, bei denen das Kind lebt und der andere Elternteil keinen oder weniger als den Mindestunterhalt zahlt. Der Vorschuss wird bis zum 18. Geburtstag geleistet; ab 12 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen. Antrag und Beratung laufen über die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts.
Muss der andere Elternteil das Geld zurückzahlen?
Ja. Der Staat zahlt den Vorschuss zunächst aus und holt sich das Geld dann vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, soweit dieser leistungsfähig ist. Für dich ist wichtig, beim Antrag die nötigen Angaben zu machen – die Rückforderung übernimmt die Behörde.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.