Zum Inhalt springen

Unterhalt rückwirkend verlangen – ab wann geht das?

Unterhalt für die Vergangenheit lässt sich nur eingeschränkt verlangen. Entscheidend ist, dass du die andere Seite rechtzeitig zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert hast. Ohne diesen Schritt gehen Ansprüche für zurückliegende Monate oft verloren.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Unterhalt für die Vergangenheit kann grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem die andere Seite zur Auskunft aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde (§ 1613 BGB). Davor besteht meist kein Anspruch.
Schon eine schriftliche Aufforderung, Auskunft zu erteilen, sichert rückwirkend Ansprüche ab diesem Monat. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Sofort auffordern

    Setze die andere Seite schriftlich und nachweisbar zur Auskunft oder Zahlung auf.

  2. 2

    2. Datum sichern

    Halte fest, ab wann du gefordert hast – das ist der Stichtag für rückwirkende Ansprüche.

  3. 3

    3. Höhe ermitteln

    Berechne den Unterhalt ab dem Stichtag anhand der Auskunft.

  4. 4

    4. Durchsetzen

    Mache den Anspruch ab dem Stichtag geltend, notfalls gerichtlich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich Unterhalt für die Vergangenheit verlangen?

Nur eingeschränkt. In der Regel besteht ein Anspruch für die Vergangenheit erst ab dem Zeitpunkt, ab dem du die andere Seite zur Auskunft aufgefordert oder in Verzug gesetzt hast (§ 1613 BGB). Für die Zeit davor gibt es meist nichts.

Wie sichere ich rückwirkende Ansprüche?

Indem du die andere Seite so früh wie möglich schriftlich und nachweisbar zur Auskunft oder Zahlung aufforderst. Ab diesem Zeitpunkt ist der rückwirkende Anspruch gesichert. Bewahre den Nachweis über den Zugang auf.

Gibt es Ausnahmen?

Bei bestimmten Konstellationen, etwa wenn der Pflichtige die Geltendmachung treuwidrig verhindert hat, kann Unterhalt auch weiter zurück verlangt werden. Solche Ausnahmen sind aber eng und hängen vom Einzelfall ab.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.