Unterhalt – Auskunft über das Einkommen verlangen
Ob Kindes-, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt: Die Höhe hängt vom Einkommen ab. Damit du den Anspruch berechnen kannst, gibt es einen Auskunftsanspruch über die Einkünfte der anderen Seite. Er ist die Grundlage jeder fairen Unterhaltsberechnung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Auskunft anfordern
Fordere schriftlich Auskunft über Einkommen und Vermögen mit Belegen und setze eine Frist.
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2. Belege prüfen
Sieh dir Lohnabrechnungen, Steuerbescheide oder Gewinnermittlungen an.
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3. Unterhalt berechnen
Ermittle anhand der Auskunft den Bedarf und die Leistungsfähigkeit.
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4. Bei Verweigerung handeln
Bleibt die Auskunft aus, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
Daran erkennst du die Masche
- Die Gegenseite legt keine oder unvollständige Belege vor.
- Einkünfte aus Selbstständigkeit werden verschleiert.
- Du verzichtest ohne Auskunft auf eine genaue Berechnung.
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht auf Auskunft über das Einkommen?
Ja. Wer Unterhalt verlangt oder schuldet, kann von der anderen Seite Auskunft über Einkünfte und Vermögen verlangen, soweit das für den Unterhalt relevant ist (§ 1605 BGB). Die Auskunft muss auf Verlangen mit Belegen versehen sein.
Wie oft kann ich Auskunft verlangen?
In der Regel kannst du alle zwei Jahre erneut Auskunft verlangen. Früher ist es möglich, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, etwa durch einen neuen Job oder ein deutlich anderes Einkommen.
Was, wenn die Auskunft verweigert wird?
Dann kannst du den Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen, oft im Wege einer Stufenklage, bei der zuerst Auskunft und danach die Zahlung verlangt wird. Verschleierte Einkünfte können geschätzt werden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.