Unterhalt an Angehörige – einen Teil holt die Steuer zurück
Wer bedürftige Angehörige finanziell unterstützt, kann das zumindest teilweise von der Steuer absetzen. Für Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gibt es einen besonderen Abzug – unabhängig von der zumutbaren Eigenbelastung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Berechtigung prüfen
Ist die unterstützte Person dir gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt und bedürftig?
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2. Zahlungen belegen
Überweisungen/Belege der Unterhaltsleistungen aufbewahren.
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3. Einkünfte berücksichtigen
Eigene Einkünfte der unterstützten Person über dem Freibetrag mindern den Abzug.
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4. In der Steuererklärung angeben
Trage die Unterhaltsleistungen in der entsprechenden Anlage (Unterhalt) ein.
Häufige Fragen
Kann ich Unterhalt für meine Eltern von der Steuer absetzen?
Ja, wenn deine Eltern bedürftig und dir gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, kannst du Unterhaltsleistungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung absetzen (§ 33a EStG). Eigene Einkünfte und ein anrechenbares Vermögen deiner Eltern mindern oder verhindern allerdings den Abzug.
Wird das Einkommen des Unterstützten angerechnet?
Ja. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person oberhalb eines Freibetrags werden auf den Höchstbetrag angerechnet und verringern den abziehbaren Unterhalt. Auch ein nennenswertes Vermögen der unterstützten Person kann den Abzug ausschließen. Belege die Zahlungen und gib sie in der Steuererklärung an.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.