Behörde entscheidet nicht – Untätigkeitsklage
Wenn eine Behörde über deinen Antrag oder Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Zeit nicht entscheidet, musst du das nicht endlos hinnehmen. Nach Ablauf einer Wartefrist kannst du eine Untätigkeitsklage erheben, um eine Entscheidung zu erzwingen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Eingang dokumentieren
Halte fest, wann du Antrag oder Widerspruch eingereicht hast.
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2. Sachstand erfragen
Frage schriftlich nach dem Bearbeitungsstand und setze eine Frist.
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3. Wartefrist beachten
Beachte die in der Regel dreimonatige Frist nach § 75 VwGO.
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4. Klage prüfen
Bleibt die Entscheidung aus, kannst du Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben.
Daran erkennst du die Masche
- Die Behörde vertröstet dich über Monate ohne Begründung.
- Wichtige Leistungen verzögern sich durch die Untätigkeit erheblich.
- Du klagst, bevor die Wartefrist abgelaufen ist.
Häufige Fragen
Wann kann ich eine Untätigkeitsklage erheben?
Wenn die Behörde über deinen Antrag oder Widerspruch ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Zeit entscheidet. In der Regel ist die Klage erst nach Ablauf von drei Monaten seit Antrag oder Widerspruch zulässig (§ 75 VwGO), außer es liegt ein besonderer Grund vor.
Was bringt eine Untätigkeitsklage?
Sie zwingt die Behörde, über deinen Antrag zu entscheiden oder die Verzögerung zu rechtfertigen. Häufig reicht schon die ernsthafte Ankündigung, damit Bewegung in das Verfahren kommt. Eine Garantie für den gewünschten Inhalt der Entscheidung ist sie aber nicht.
Gibt es einen 'zureichenden Grund' für Verzögerung?
Ja, etwa eine besonders komplexe Sachlage oder notwendige Ermittlungen. Dann kann das Gericht das Verfahren aussetzen und der Behörde eine Frist setzen. Eine bloße Arbeitsüberlastung gilt aber meist nicht als zureichender Grund für lange Untätigkeit.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.