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Private Unfallversicherung – Invaliditätsleistung durchsetzen

Die private Unfallversicherung zahlt eine Invaliditätsleistung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung führt. Wichtig sind enge Fristen für die Feststellung der Invalidität und die richtige Bewertung nach der Gliedertaxe – hier wird oft zu niedrig eingestuft.

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Bei dauerhafter unfallbedingter Beeinträchtigung zahlt die Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad (Gliedertaxe) und der Versicherungssumme.
Es gelten enge Fristen: Die Invalidität muss meist innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Versäumst du sie, droht der Verlust des Anspruchs – handle frühzeitig.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Fristen beachten

    Lass die Invalidität rechtzeitig ärztlich feststellen und melde sie fristgerecht (oft binnen 15 Monaten ab Unfall).

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    2. Gliedertaxe prüfen

    Kontrolliere den angesetzten Invaliditätsgrad. Die Einstufung nach der Gliedertaxe ist oft zu niedrig und angreifbar.

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    3. Gutachten nutzen

    Bei Streit über den Grad kann ein eigenes ärztliches Gutachten helfen, die tatsächliche Beeinträchtigung zu belegen.

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    4. Leistung durchsetzen

    Fordere die Leistung schriftlich und widersprich einer zu niedrigen Bewertung mit Begründung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann zahlt die Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung?

Wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führt. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad (Gliedertaxe) und der vereinbarten Versicherungssumme.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Invalidität muss in der Regel innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und bei der Versicherung geltend gemacht werden. Diese Fristen sind streng – kümmere dich frühzeitig darum.

Was, wenn der Invaliditätsgrad zu niedrig ist?

Die Einstufung nach der Gliedertaxe wird häufig zu niedrig angesetzt. Du kannst mit einem eigenen ärztlichen Gutachten widersprechen und eine höhere Bewertung verlangen. Begründe deinen Widerspruch konkret.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.