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Nach dem Unfall ein eigenes Gutachten – dein Recht auf einen unabhängigen Gutachter

Bist du unverschuldet in einen Unfall geraten, musst du dich nicht auf die Schadenseinschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen. Du darfst einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Bei einem nicht nur geringen Schaden trägt die gegnerische Seite die Gutachterkosten.

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Schaden geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Als Geschädigter darfst du zur Schadensfeststellung einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Bei mehr als einem Bagatellschaden gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB).
Bei sehr kleinen Schäden (Bagatellgrenze) reicht oft ein Kostenvoranschlag, dessen Kosten nicht immer erstattet werden. Über der Bagatellgrenze ist ein vollständiges Gutachten gerechtfertigt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Eigenen Gutachter wählen

    Beauftrage einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl – nicht den der gegnerischen Versicherung.

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    2. Schaden vollständig erfassen lassen

    Das Gutachten sollte Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert ausweisen.

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    3. Ansprüche geltend machen

    Reiche das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und fordere die Regulierung inklusive Gutachterkosten.

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    4. Bagatelle beachten

    Bei sehr kleinem Schaden genügt ein Kostenvoranschlag. Im Zweifel klärt ein kurzer Anruf beim Sachverständigen, ob ein Gutachten gerechtfertigt ist.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

Ja. Als unverschuldet Geschädigter hast du das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Du musst dich nicht auf die Schätzung der gegnerischen Versicherung verlassen.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Seite getragen (§ 249 BGB). Bei sehr kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag.

Was sollte im Gutachten stehen?

Reparaturkosten, eine merkantile Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert sowie die voraussichtliche Reparaturdauer. Diese Angaben sind wichtig, um deinen Schaden vollständig durchzusetzen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.