Mietwagen nach dem Unfall – Ersatzwagen und Nutzungsausfall richtig abrechnen
Ist dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit, kannst du für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer einen Mietwagen nehmen oder – wenn du keinen Ersatz brauchst – eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wichtig ist, die Kosten in vernünftigem Rahmen zu halten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bedarf prüfen
Brauchst du wirklich ein Ersatzfahrzeug? Wenn ja, Mietwagen; wenn nein, kommt Nutzungsausfall in Betracht.
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2. Passende Klasse wählen
Miete eine vergleichbare, eher eine Klasse niedrigere Fahrzeuggruppe, um Kürzungen zu vermeiden.
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3. Normaltarif beachten
Vermeide überteuerte Unfallersatztarife. Hol bei Bedarf ein Vergleichsangebot ein und dokumentiere es.
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4. Abrechnen
Reiche Mietvertrag/Rechnung oder die Berechnung des Nutzungsausfalls bei der gegnerischen Versicherung ein.
Daran erkennst du die Masche
- Die Vermietung bietet nur einen überteuerten 'Unfallersatztarif' an.
- Du mietest eine deutlich höhere Fahrzeugklasse als dein eigenes Auto.
- Du nutzt den Mietwagen kaum, rechnest aber lange Mietzeiten ab.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach dem Unfall einen Mietwagen bezahlt?
Bei einem unverschuldeten Unfall ja, für die erforderliche Ausfallzeit – sofern du auf ein Fahrzeug angewiesen bist. Alternativ kannst du eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen (§ 249 BGB).
Welche Fahrzeugklasse wird erstattet?
In der Regel eine mit deinem Fahrzeug vergleichbare, oft eine Klasse niedrigere Gruppe. Mietest du deutlich höherwertig, riskierst du Kürzungen. Wähle einen angemessenen Mietwagen.
Was ist mit teuren Unfallersatztarifen?
Überhöhte Unfallersatztarife werden nicht in voller Höhe ersetzt. Maßgeblich ist ein erforderlicher, marktüblicher Tarif. Vergleiche mit dem Normaltarif und wähle einen günstigen Anbieter, um Streit zu vermeiden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.