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Mietwagen nach dem Unfall – Ersatzwagen und Nutzungsausfall richtig abrechnen

Ist dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit, kannst du für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer einen Mietwagen nehmen oder – wenn du keinen Ersatz brauchst – eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wichtig ist, die Kosten in vernünftigem Rahmen zu halten.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Mietwagenkosten für die Ausfallzeit oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn du auf das Fahrzeug angewiesen warst (§ 249 BGB).
Erstattet wird in der Regel eine vergleichbare, oft eine Klasse niedrigere Fahrzeugklasse. Überhöhte 'Unfallersatztarife' werden nicht in voller Höhe übernommen – vergleiche mit dem Normaltarif und nutze einen günstigen Anbieter.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedarf prüfen

    Brauchst du wirklich ein Ersatzfahrzeug? Wenn ja, Mietwagen; wenn nein, kommt Nutzungsausfall in Betracht.

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    2. Passende Klasse wählen

    Miete eine vergleichbare, eher eine Klasse niedrigere Fahrzeuggruppe, um Kürzungen zu vermeiden.

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    3. Normaltarif beachten

    Vermeide überteuerte Unfallersatztarife. Hol bei Bedarf ein Vergleichsangebot ein und dokumentiere es.

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    4. Abrechnen

    Reiche Mietvertrag/Rechnung oder die Berechnung des Nutzungsausfalls bei der gegnerischen Versicherung ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich nach dem Unfall einen Mietwagen bezahlt?

Bei einem unverschuldeten Unfall ja, für die erforderliche Ausfallzeit – sofern du auf ein Fahrzeug angewiesen bist. Alternativ kannst du eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen (§ 249 BGB).

Welche Fahrzeugklasse wird erstattet?

In der Regel eine mit deinem Fahrzeug vergleichbare, oft eine Klasse niedrigere Gruppe. Mietest du deutlich höherwertig, riskierst du Kürzungen. Wähle einen angemessenen Mietwagen.

Was ist mit teuren Unfallersatztarifen?

Überhöhte Unfallersatztarife werden nicht in voller Höhe ersetzt. Maßgeblich ist ein erforderlicher, marktüblicher Tarif. Vergleiche mit dem Normaltarif und wähle einen günstigen Anbieter, um Streit zu vermeiden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.