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Totalschaden – Wiederbeschaffungswert, Restwert und was du bekommst

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Autos deutlich, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann bekommst du in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. In bestimmten Grenzen kannst du aber auf einer Reparatur bestehen, wenn dir das Fahrzeug wichtig ist.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Beim wirtschaftlichen Totalschaden ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert (was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet) abzüglich des Restwerts (was das Wrack noch bringt).
Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert (130-Prozent-Regel), kannst du das Auto unter Voraussetzungen fachgerecht reparieren lassen und weiterfahren, statt nur den Restwert abzüglich zu erhalten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Werte aus dem Gutachten nehmen

    Lass Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten durch deinen eigenen Sachverständigen feststellen.

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    2. Restwertangebot prüfen

    Akzeptiere nicht ungeprüft ein hohes 'Restwertangebot' der Versicherung aus dem Online-Markt – maßgeblich ist der regionale Markt.

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    3. Reparatur prüfen (130 %)

    Willst du das Auto behalten, prüfe, ob die fachgerechte Reparatur innerhalb der 130-Prozent-Grenze liegt und du es weiter nutzt.

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    4. Auszahlung durchsetzen

    Fordere die Regulierung auf Basis der Gutachtenwerte. Bei Streit über Restwert oder Quote hilft anwaltliche Unterstützung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Der Restwert ist das, was dein beschädigtes Auto im Ist-Zustand noch wert ist. Beim Totalschaden bekommst du in der Regel die Differenz.

Was ist die 130-Prozent-Regel?

Liegen die fachgerechten Reparaturkosten höchstens 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, kannst du das Fahrzeug unter Voraussetzungen reparieren lassen und weiternutzen, statt nur die Totalschadenabrechnung zu erhalten. Das Fahrzeug musst du dann eine Zeit lang weiterfahren.

Muss ich das Restwertangebot der Versicherung akzeptieren?

Nicht ungeprüft. Maßgeblich ist in der Regel der Restwert auf deinem regionalen Markt, wie ihn dein Gutachter ermittelt – nicht ein überhöhtes Angebot aus einer bundesweiten Online-Restwertbörse.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.