Werkstattrisiko – wenn die Reparatur teurer wird als gedacht
Lässt du dein unverschuldet beschädigtes Auto reparieren, kann die Rechnung höher ausfallen als das Gutachten – etwa weil sich erst beim Zerlegen weitere Schäden zeigen oder die Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet. Dieses sogenannte Werkstattrisiko trägt grundsätzlich der Schädiger, nicht du.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Reparatur beauftragen
Lass dein Fahrzeug auf Basis des Gutachtens in einer Fachwerkstatt reparieren und behalte Auftrag und Rechnung.
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2. Rechnung einreichen
Reiche die Reparaturrechnung bei der gegnerischen Versicherung ein und fordere die Erstattung der tatsächlichen Kosten.
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3. Werkstattrisiko geltend machen
Beanstandet die Versicherung Mehrkosten, verweise darauf, dass das Werkstattrisiko nicht bei dir liegt.
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4. Mitwirken bei Prüfung
Tritt der Versicherung etwaige Ansprüche gegen die Werkstatt ab, wenn sie überhöhte Positionen vermutet – so erfüllst du deine Mitwirkungspflicht.
Daran erkennst du die Masche
- Die Versicherung will nur die niedrigeren Gutachtenwerte zahlen, obwohl die Reparatur teurer war.
- Mehrkosten durch erst nachträglich entdeckte Schäden sollen dir aufgebürdet werden.
- Es wird behauptet, du hättest die Kosten 'kontrollieren müssen'.
Häufige Fragen
Was bedeutet Werkstattrisiko?
Dass das Risiko überhöhter, unnötiger oder unwirtschaftlicher Reparaturmaßnahmen einer Werkstatt grundsätzlich der Schädiger trägt, nicht du als Geschädigter – solange du die Reparatur in Auftrag gegeben und keinen Anlass für überzogene Kosten gesetzt hast.
Gilt das auch bei fiktiver Abrechnung?
Nein. Das Werkstattrisiko greift nur, wenn du tatsächlich reparieren lässt. Rechnest du fiktiv auf Gutachtenbasis ab, ohne zu reparieren, kannst du dich nicht auf das Werkstattrisiko berufen.
Was, wenn die Versicherung Mehrkosten verweigert?
Verweise auf das Werkstattrisiko und reiche die Reparaturrechnung ein. Vermutet die Versicherung überhöhte Positionen, kannst du ihr etwaige Ansprüche gegen die Werkstatt abtreten. Bei Streit hilft anwaltliche Unterstützung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.