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Werkstattrisiko – wenn die Reparatur teurer wird als gedacht

Lässt du dein unverschuldet beschädigtes Auto reparieren, kann die Rechnung höher ausfallen als das Gutachten – etwa weil sich erst beim Zerlegen weitere Schäden zeigen oder die Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet. Dieses sogenannte Werkstattrisiko trägt grundsätzlich der Schädiger, nicht du.

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Schaden geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Als Geschädigter trägst du nicht das Risiko, dass die Werkstatt überhöht oder unnötig abrechnet. Solche Mehrkosten gehen grundsätzlich zulasten des Schädigers, solange du die Reparatur in Auftrag gegeben und nicht selbst Anlass für überzogene Kosten gegeben hast (§ 249 BGB).
Voraussetzung ist, dass du die Reparatur tatsächlich durchführen lässt und nicht erkennen musstest, dass Positionen überzogen sind. Bei reiner (fiktiver) Abrechnung ohne Reparatur greift das Werkstattrisiko nicht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Reparatur beauftragen

    Lass dein Fahrzeug auf Basis des Gutachtens in einer Fachwerkstatt reparieren und behalte Auftrag und Rechnung.

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    2. Rechnung einreichen

    Reiche die Reparaturrechnung bei der gegnerischen Versicherung ein und fordere die Erstattung der tatsächlichen Kosten.

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    3. Werkstattrisiko geltend machen

    Beanstandet die Versicherung Mehrkosten, verweise darauf, dass das Werkstattrisiko nicht bei dir liegt.

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    4. Mitwirken bei Prüfung

    Tritt der Versicherung etwaige Ansprüche gegen die Werkstatt ab, wenn sie überhöhte Positionen vermutet – so erfüllst du deine Mitwirkungspflicht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was bedeutet Werkstattrisiko?

Dass das Risiko überhöhter, unnötiger oder unwirtschaftlicher Reparaturmaßnahmen einer Werkstatt grundsätzlich der Schädiger trägt, nicht du als Geschädigter – solange du die Reparatur in Auftrag gegeben und keinen Anlass für überzogene Kosten gesetzt hast.

Gilt das auch bei fiktiver Abrechnung?

Nein. Das Werkstattrisiko greift nur, wenn du tatsächlich reparieren lässt. Rechnest du fiktiv auf Gutachtenbasis ab, ohne zu reparieren, kannst du dich nicht auf das Werkstattrisiko berufen.

Was, wenn die Versicherung Mehrkosten verweigert?

Verweise auf das Werkstattrisiko und reiche die Reparaturrechnung ein. Vermutet die Versicherung überhöhte Positionen, kannst du ihr etwaige Ansprüche gegen die Werkstatt abtreten. Bei Streit hilft anwaltliche Unterstützung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.