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Verkehrsunfall im Ausland – Schaden richtig regulieren

Ein Unfall im Ausland ist besonders aufwendig, weil fremdes Recht, andere Versicherungen und Sprachbarrieren hinzukommen. Für EU-Fälle gibt es aber Erleichterungen, mit denen du deine Ansprüche oft auch von Deutschland aus durchsetzen kannst.

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Forderung durchsetzen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei Unfällen im EU-Ausland kannst du dich häufig an einen Schadenregulierungsbeauftragten des gegnerischen Versicherers in Deutschland wenden. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft, den richtigen Versicherer zu ermitteln.
Die Grüne Karte und das System der Regulierungsbeauftragten erleichtern die Abwicklung. Je nach Fall richtet sich die Höhe des Schadensersatzes aber nach dem Recht des Unfallorts.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unfall dokumentieren

    Fülle den Europäischen Unfallbericht aus und sichere Fotos, Zeugen und Daten.

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    2. Versicherer ermitteln

    Nutze den Zentralruf der Autoversicherer, um den gegnerischen Versicherer zu finden.

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    3. Schaden melden

    Wende dich an den Regulierungsbeauftragten in Deutschland.

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    4. Recht beachten

    Beachte, dass sich der Anspruch oft nach dem Recht des Unfalllands richtet.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie reguliere ich einen Unfall im Ausland?

Bei EU-Fällen kannst du dich oft an den Schadenregulierungsbeauftragten des gegnerischen Versicherers in Deutschland wenden. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft, den zuständigen Versicherer zu ermitteln. So lässt sich vieles von Deutschland aus abwickeln.

Welches Recht gilt für meinen Schaden?

Häufig richtet sich die Höhe des Schadensersatzes nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Das kann zu anderen Ergebnissen führen als in Deutschland – etwa bei Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall. Eine Einordnung des Einzelfalls ist wichtig.

Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) weist den Kfz-Versicherungsschutz im Ausland nach und erleichtert die Schadensabwicklung. Führe sie auf Auslandsfahrten mit; sie hilft, im Schadensfall den Versicherer schnell zu identifizieren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.