Unfall – wer haftet zu welchem Anteil? Haftungsquote verstehen
Nicht jeder Unfall ist eindeutig. Oft tragen beide Seiten einen Teil der Verantwortung – dann wird der Schaden nach einer Haftungsquote verteilt (z. B. 70:30). Eine Rolle spielen das konkrete Verschulden und die allgemeine Betriebsgefahr jedes Fahrzeugs.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Unfall dokumentieren
Fotos von Endstellung, Schäden, Bremsspuren und Verkehrszeichen; Zeugen und ihre Kontaktdaten notieren.
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2. Hergang rekonstruieren
Schildere den Ablauf nachvollziehbar. Wer hatte Vorfahrt, wer war zu schnell, wer unaufmerksam?
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3. Quote prüfen
Hinterfrage die von der Versicherung angesetzte Quote. Bei Streit hilft ein Sachverständigengutachten zur Rekonstruktion.
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4. Anspruch durchsetzen
Mach deinen Anteil schriftlich geltend. Bei höheren Schäden oder strittiger Schuld lohnt anwaltliche Hilfe; ein Verkehrsrechtsschutz hilft.
Daran erkennst du die Masche
- Die gegnerische Versicherung bietet ohne Begründung nur eine niedrige Quote.
- Es gibt keine Zeugen und der Hergang ist strittig.
- Dir wird pauschal eine hälftige Teilung aufgedrängt.
Häufige Fragen
Was ist eine Haftungsquote?
Die anteilige Verteilung des Schadens, wenn beide Unfallbeteiligten zur Entstehung beigetragen haben (z. B. 70:30). Maßgeblich sind die jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensanteile sowie die Betriebsgefahr (§ 17 StVG).
Was bedeutet Betriebsgefahr?
Die allgemeine Gefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht. Sie kann auch ohne konkretes Verschulden zu einer Mithaftung führen, etwa mit einem Anteil von 20-30 %, wenn dem Halter kein zusätzliches Verschulden nachzuweisen ist.
Muss ich die angebotene Quote akzeptieren?
Nein. Das Angebot der Versicherung ist nicht bindend. Kannst du ein geringeres Verschulden belegen, kannst du eine höhere Erstattung verlangen. Bei Streit hilft ein Unfallgutachten und gegebenenfalls anwaltliche Vertretung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.