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Beruflicher Umzug? Die Kosten kannst du absetzen

Ein Umzug ist teuer – aber wenn er beruflich veranlasst ist, beteiligt sich das Finanzamt. Dann kannst du die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen, oft sogar ohne jeden Beleg über eine Pauschale.

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Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar (§ 9 EStG): Transport-/Speditionskosten, doppelte Mietzahlungen in der Übergangszeit, ggf. Maklergebühren für die neue Mietwohnung – und für sonstige Auslagen eine Umzugskostenpauschale ohne Einzelnachweis.
Beruflich veranlasst ist ein Umzug zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel oder wenn sich der Arbeitsweg erheblich verkürzt (Faustregel: täglich rund eine Stunde weniger Fahrzeit).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Berufliche Veranlassung prüfen

    Arbeitsplatzwechsel oder deutliche Fahrzeitverkürzung? Dann ist der Umzug begünstigt.

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    2. Belege sammeln

    Spedition, doppelte Miete, Maklerkosten der neuen Mietwohnung dokumentieren.

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    3. Pauschale nutzen

    Für sonstige Umzugsauslagen die Umzugskostenpauschale ansetzen (ohne Einzelnachweis).

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    4. In der Steuererklärung angeben

    Trage die Kosten als Werbungskosten ein (Anlage N).

Häufige Fragen

Wann kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist – etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel oder einer erheblichen Verkürzung des Arbeitswegs (Faustregel: rund eine Stunde weniger Fahrzeit pro Tag). Dann sind die Umzugskosten Werbungskosten. Bei einem rein privaten Umzug ist ein Abzug grundsätzlich nicht möglich (allenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung).

Was kann ich beim beruflichen Umzug absetzen?

Transport- bzw. Speditionskosten, doppelte Mietzahlungen in der Übergangszeit und Maklergebühren für die neue Mietwohnung. Für sonstige Auslagen (z. B. Ummeldungen, Trinkgelder) gibt es eine Umzugskostenpauschale, die du ohne Einzelnachweis ansetzen kannst. Trage alles als Werbungskosten in der Anlage N ein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.