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Umzug mit Kind – brauchst du die Zustimmung des anderen Elternteils?

Ein Umzug mit dem Kind kann das Umgangsrecht des anderen Elternteils stark berühren. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Bestimmung des Lebensmittelpunkts eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung – ein weiter Umzug braucht daher in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine Entscheidung des Gerichts.

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Beim gemeinsamen Sorgerecht entscheiden Eltern über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gemeinsam (§ 1687 BGB). Ein weiter Umzug, der den Umgang erheblich erschwert, zählt dazu und kann die Zustimmung des anderen Elternteils erfordern.
Verweigert der andere Elternteil die Zustimmung, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen. Maßstab ist immer das Kindeswohl, nicht allein der Elternwunsch.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sorgerechtslage klären

    Gibt es gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht? Bei alleinigem Sorgerecht hast du beim Aufenthalt mehr Spielraum.

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    2. Umzug einordnen

    Ein Umzug in die Nachbarschaft ist meist unkritisch; ein weiter Wegzug, der den Umgang stark berührt, ist eine erhebliche Angelegenheit.

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    3. Einvernehmen suchen

    Versuche, mit dem anderen Elternteil eine Lösung zum Umgang nach dem Umzug zu finden (z. B. längere Ferienkontakte).

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    4. Gericht anrufen

    Gelingt keine Einigung, kann das Familiengericht die Entscheidung über den Aufenthalt einem Elternteil übertragen – nach dem Kindeswohl.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Kind einfach umziehen?

Bei alleinigem Sorgerecht hast du beim Aufenthalt mehr Spielraum. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist ein weiter Umzug, der den Umgang erheblich berührt, eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und braucht in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils.

Was, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt?

Dann kann das Familiengericht angerufen werden. Es kann die Entscheidungsbefugnis über den Aufenthalt einem Elternteil übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl, also was für das Kind insgesamt am besten ist.

Gilt das auch für einen Umzug ins Ausland?

Erst recht. Ein Wegzug ins Ausland berührt das Umgangsrecht und das Kindeswohl besonders stark und bedarf bei gemeinsamem Sorgerecht regelmäßig der Zustimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.