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Umtausch im Laden – gibt es ein Recht darauf?

Du hast im Laden etwas gekauft und möchtest es umtauschen, weil es doch nicht passt oder gefällt? Viele glauben, sie hätten ein Umtauschrecht – das stimmt für mangelfreie Ware aber nicht. Anders ist es bei Mängeln und beim Onlinekauf.

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Rechte bei Mangel

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für einwandfreie Ware, die dir nur nicht mehr gefällt, gibt es im stationären Geschäft KEIN gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht. Nimmt der Händler die Ware zurück, ist das reine Kulanz.
Anders bei einem Mangel: Ist die Ware defekt, hast du die gesetzliche Gewährleistung (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, § 437 BGB). Und beim Onlinekauf gilt das 14-tägige Widerrufsrecht – das ist etwas ganz anderes als 'Umtausch im Laden'.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grund klären

    Geht es um einen Mangel oder nur darum, dass dir die Ware nicht gefällt? Davon hängen deine Rechte ab.

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    2. Bei Mangel: Gewährleistung

    Ist die Ware defekt, verlange Nacherfüllung (Reparatur/Austausch) – das ist dein gesetzliches Recht.

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    3. Ohne Mangel: nach Kulanz fragen

    Bei reiner 'Nichtgefallen'-Rückgabe kannst du nur auf Kulanz hoffen. Viele Händler gewähren sie freiwillig (oft gegen Bon, ggf. Gutschein).

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    4. Online anders

    Beim Onlinekauf gilt das 14-tägige Widerrufsrecht – dort kannst du ohne Grund zurückgeben.

Häufige Fragen

Habe ich ein Recht, im Laden umzutauschen?

Für mangelfreie Ware, die dir nur nicht mehr gefällt, nein. Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht. Nimmt der Händler die Ware zurück, geschieht das aus Kulanz – häufig nur mit Kassenbon und manchmal nur als Gutschein.

Und wenn die Ware kaputt ist?

Dann gilt die gesetzliche Gewährleistung (§ 437 BGB): Du kannst Nacherfüllung verlangen und – wenn das fehlschlägt – mindern oder zurücktreten. Das ist unabhängig von Kulanz. Beim Onlinekauf hast du zusätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.