Umsatzsteuer-Voranmeldung – Pflichten für Selbstständige
Wer umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, muss die Umsatzsteuer regelmäßig ans Finanzamt melden und abführen. Das geschieht über die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wie oft sie fällig ist, hängt von der Höhe der Steuer ab. Kleinunternehmer sind unter Umständen befreit.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Pflicht klären
Prüfe, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder die Kleinunternehmerregelung nutzt.
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2. Rhythmus bestimmen
Kläre, ob du monatlich, vierteljährlich oder jährlich anmelden musst.
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3. Fristen einhalten
Reiche die Voranmeldung elektronisch und fristgerecht ein (Dauerfristverlängerung möglich).
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4. Vorsteuer verrechnen
Setze gezahlte Vorsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer ab.
Daran erkennst du die Masche
- Voranmeldungen werden verspätet abgegeben (Verspätungszuschlag droht).
- Die Kleinunternehmerregelung wird falsch angewandt.
- Vorsteuer wird nicht oder fehlerhaft geltend gemacht.
Häufige Fragen
Wer muss eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Grundsätzlich jeder Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, muss die Voranmeldung elektronisch abgeben und die Steuer abführen (§ 18 UStG). Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, sind davon in der Regel befreit.
Wie oft muss ich anmelden?
Das hängt von der Umsatzsteuer des Vorjahres ab: bei höherer Steuer monatlich, sonst vierteljährlich; in bestimmten Fällen genügt die Jahreserklärung. Existenzgründer melden anfangs oft monatlich. Mit einer Dauerfristverlängerung kannst du dir mehr Zeit verschaffen.
Was ist die Vorsteuer?
Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf für dein Unternehmen gezahlt hast. Diese kannst du in der Voranmeldung von der Umsatzsteuer abziehen, die du eingenommen hast. Nur die Differenz führst du ab oder bekommst sie erstattet, wenn die Vorsteuer überwiegt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.