Großeltern und das Enkelkind: Gibt es ein Umgangsrecht?
Nach einem Familienstreit oder einer Trennung wird Großeltern manchmal der Kontakt zum Enkelkind verwehrt. Ein eigenes Umgangsrecht der Großeltern gibt es – aber es ist an eine wichtige Bedingung geknüpft: Es muss dem Wohl des Kindes dienen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kindeswohl in den Blick
Entscheidend ist, ob der Kontakt dem Kind guttut – nicht der Wunsch der Erwachsenen.
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2. Einigung suchen
Versucht zunächst eine einvernehmliche Regelung; das Jugendamt kann vermitteln.
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3. Antrag beim Familiengericht
Bleibt es strittig, können Großeltern beim Familiengericht eine Umgangsregelung beantragen.
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4. Beratung
Eine anwaltliche Beratung hilft einzuschätzen, wie die Erfolgsaussichten im konkreten Fall sind.
Häufige Fragen
Haben Großeltern ein Recht, ihr Enkelkind zu sehen?
Ja, grundsätzlich – aber nur, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 BGB). Das Gericht prüft, ob der Kontakt dem Kind guttut. Das Erziehungsrecht der Eltern hat Vorrang, und ein schwerer Konflikt zwischen Eltern und Großeltern, der das Kind belastet, kann gegen ein Umgangsrecht sprechen.
Was können wir tun, wenn die Eltern den Kontakt verweigern?
Sucht zunächst das Gespräch und nehmt die Vermittlung des Jugendamts in Anspruch. Führt das nicht weiter, könnt ihr beim Familiengericht eine Umgangsregelung beantragen. Das Gericht entscheidet nach dem Kindeswohl – eine anwaltliche Beratung hilft, die Aussichten realistisch einzuschätzen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.