Umgangspfleger – wenn der Umgang nicht klappt
Scheitert der Umgang immer wieder am Streit der Eltern, kann das Familiengericht einen Umgangspfleger einsetzen. Er soll den Umgang zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil ermöglichen und durchführen helfen – im Interesse des Kindes.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Problem dokumentieren
Halte fest, wann und wie der Umgang vereitelt wurde.
- 2
2. Gericht informieren
Schildere dem Familiengericht die wiederholte Vereitelung des Umgangs.
- 3
3. Umgangspflegschaft anregen
Rege die Bestellung eines Umgangspflegers an, wenn andere Mittel scheitern.
- 4
4. Mitwirken
Arbeite mit dem Umgangspfleger zusammen, um den Kontakt zu ermöglichen.
Daran erkennst du die Masche
- Die Vereitelung des Umgangs wird nicht dokumentiert.
- Der Streit der Eltern wird über das Kindeswohl gestellt.
- Gerichtliche Anordnungen zum Umgang werden missachtet.
Häufige Fragen
Was macht ein Umgangspfleger?
Er sorgt dafür, dass der gerichtlich geregelte Umgang zwischen Kind und Elternteil tatsächlich stattfindet. Dazu kann er die Herausgabe des Kindes zum Umgang verlangen und den Umgang begleiten. Die Umgangspflegschaft beruht auf § 1684 Abs. 3 BGB.
Wann bestellt das Gericht einen Umgangspfleger?
Vor allem dann, wenn ein Elternteil den Umgang dauerhaft und beharrlich vereitelt und mildere Mittel nicht ausreichen. Voraussetzung ist, dass die Umgangspflegschaft dem Wohl des Kindes dient.
Wie lange dauert die Umgangspflegschaft?
Sie wird befristet angeordnet und ist auf die Durchführung des Umgangs beschränkt. Bessert sich die Zusammenarbeit der Eltern, kann sie aufgehoben werden. Ziel ist immer, den Kontakt des Kindes zu beiden Eltern zu sichern.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.