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Airline bucht dich um – welche Rechte hast du?

Manchmal verschiebt eine Airline den Flug deutlich oder ändert die Verbindung, ohne dass der Flug formal ausfällt. Je nach Ausmaß kann eine solche Umbuchung rechtlich wie eine Annullierung zu behandeln sein – mit entsprechenden Ansprüchen.

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Verschiebt die Airline die Abflugzeit erheblich oder ändert sie die Verbindung wesentlich, kann das als Annullierung des ursprünglichen Flugs gelten. Dann greifen die Rechte auf Erstattung oder anderweitige Beförderung und ggf. eine Ausgleichszahlung (EU-VO 261/2004).
Du kannst in der Regel zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer alternativen Beförderung zum Ziel wählen. Bei rechtzeitiger Information oder außergewöhnlichen Umständen kann die zusätzliche Ausgleichszahlung entfallen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Änderung dokumentieren

    Halte ursprüngliche und neue Flugzeiten sowie die Mitteilung fest.

  2. 2

    2. Option wählen

    Entscheide zwischen Erstattung und alternativer Beförderung.

  3. 3

    3. Frist der Vorabinfo prüfen

    Kläre, wie lange vor Abflug du informiert wurdest.

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    4. Ansprüche stellen

    Fordere Erstattung oder Ausgleich schriftlich von der Airline.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Gilt eine Umbuchung als Annullierung?

Wenn die Airline die Abflugzeit erheblich vorverlegt oder verschiebt oder die Verbindung wesentlich ändert, kann das rechtlich wie eine Annullierung des gebuchten Flugs behandelt werden. Dann hast du Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung und unter Umständen auf eine Ausgleichszahlung.

Welche Wahl habe ich?

In der Regel kannst du zwischen der vollständigen Erstattung des Ticketpreises und einer alternativen Beförderung zu deinem Ziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt wählen. Lässt die Airline dir diese Wahl nicht, kannst du das beanstanden.

Wann entfällt die Ausgleichszahlung?

Die zusätzliche pauschale Ausgleichszahlung kann entfallen, wenn die Airline dich rechtzeitig vorab informiert und eine zumutbare Alternative anbietet oder wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Der Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung bleibt davon aber unberührt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.