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Überstunden nicht bezahlt? Wann du Geld oder Freizeit verlangen kannst

Du hast regelmäßig länger gearbeitet, aber der Arbeitgeber will die Überstunden nicht bezahlen? Ob du Geld oder Freizeitausgleich bekommst, hängt von der Vereinbarung und vom Nachweis ab. Wichtig ist, die Stunden gut zu dokumentieren.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt oder zur Erledigung der Arbeit nötig waren und eine Vergütung vereinbart oder üblich ist (§ 612 BGB). Pauschale 'mit dem Gehalt abgegolten'-Klauseln sind oft unwirksam.
Du musst die Überstunden darlegen und beweisen: Wann, wie lange, auf wessen Veranlassung. Achte außerdem auf Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag (oft 3 Monate).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Überstunden dokumentieren

    Führe eine genaue Aufstellung: Datum, Start/Ende, Pausen, Anlass und wer es angeordnet/gewusst hat.

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    2. Vereinbarung prüfen

    Was steht im Arbeits-/Tarifvertrag zur Überstundenvergütung? Pauschalabgeltungen sind nur in engen Grenzen wirksam.

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    3. Schriftlich geltend machen

    Fordere Bezahlung oder Freizeitausgleich schriftlich mit konkreter Stundenzahl und Frist – das wahrt zugleich Ausschlussfristen.

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    4. Notfalls Arbeitsgericht

    Zahlt der Arbeitgeber nicht, kannst du klagen. Gewerkschaften und Beratungsstellen helfen.

Häufige Fragen

Sind Überstunden mit dem Gehalt 'automatisch' abgegolten?

Nicht unbegrenzt. Klauseln, die pauschal 'alle Überstunden' mit dem Gehalt abgelten, sind oft unwirksam, weil unklar ist, wie viele Stunden gemeint sind. Dann bleibt dein Vergütungsanspruch bestehen – sofern du die Überstunden nachweisen kannst.

Wie weise ich Überstunden nach?

Mit einer genauen Aufstellung (Datum, Zeiten, Anlass) und idealerweise Belegen wie Zeiterfassung, E-Mails oder Zeugen. Wichtig ist auch, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet hat.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.