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Alter Bescheid falsch? Der Überprüfungsantrag hilft noch

Du hast die Widerspruchsfrist verpasst, vermutest aber, dass ein Sozialbescheid falsch war? Nicht alles ist verloren: Mit einem Überprüfungsantrag kannst du bestandskräftige Bescheide noch einmal prüfen lassen – und ggf. Leistungen nachfordern.

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Überprüfung beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wurde bei einem Sozialleistungsbescheid (z. B. Jobcenter/Bürgergeld, Rente, Pflege) das Recht falsch angewandt oder von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, kannst du auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Überprüfungsantrag stellen (§ 44 SGB X).
Stellt sich der Bescheid als rechtswidrig heraus, werden zu Unrecht vorenthaltene Leistungen nachgezahlt – bei Sozialleistungen in der Regel rückwirkend für bis zu ein Jahr (in bestimmten Fällen länger). Den Antrag kannst du formlos stellen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bescheid prüfen

    Welcher Bescheid könnte rechtswidrig sein, und warum (falsche Berechnung, übersehene Ansprüche)?

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    2. Antrag stellen

    Stelle einen (formlosen) Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bei der Behörde.

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    3. Begründen

    Schildere, warum der Bescheid falsch ist, und füge Nachweise bei.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Lehnt die Behörde ab, kannst du gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Kann ich einen alten Sozialbescheid noch ändern lassen?

Ja, über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X – auch wenn die Widerspruchsfrist längst abgelaufen ist. Voraussetzung ist, dass bei dem Bescheid das Recht unrichtig angewandt oder von einem falschen Sachverhalt ausgegangen wurde. Den Antrag kannst du formlos bei der zuständigen Behörde (z. B. Jobcenter, Rentenversicherung) stellen.

Bekomme ich rückwirkend Geld?

Wenn der Bescheid rechtswidrig war und dir Leistungen vorenthalten wurden, ja. Bei Sozialleistungen werden sie in der Regel rückwirkend für bis zu ein Jahr nachgezahlt (in bestimmten Fällen auch länger). Lehnt die Behörde deinen Überprüfungsantrag ab, kannst du gegen diese Ablehnung Widerspruch einlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.