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Überbau über die Grundstücksgrenze – Duldung oder Beseitigung?

Ragt ein Gebäude versehentlich über die Grundstücksgrenze (Überbau), musst du das unter Umständen dulden – nämlich wenn dem Bauenden kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und du nicht rechtzeitig widersprochen hast. Als Ausgleich steht dir dann eine Geldrente zu. Andernfalls kann Beseitigung in Betracht kommen.

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Einen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit errichteten Überbau musst du dulden, wenn du nicht sofort nach Kenntnis widersprochen hast (§ 912 BGB). Als Ausgleich erhältst du eine Überbaurente.
Hat der Nachbar vorsätzlich oder grob fahrlässig über die Grenze gebaut, oder hast du rechtzeitig widersprochen, kannst du die Beseitigung des Überbaus verlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Überbau feststellen

    Kläre durch Vermessung, ob und wie weit das Bauwerk über die Grenze ragt.

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    2. Verschulden prüfen

    War der Überbau versehentlich oder vorsätzlich/grob fahrlässig? Davon hängt ab, ob du dulden musst.

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    3. Rechtzeitig widersprechen

    Bei Kenntnis sofort widersprechen, wenn du den Überbau nicht hinnehmen willst – sonst kann eine Duldungspflicht entstehen.

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    4. Rente oder Beseitigung

    Musst du dulden, verlange die Überbaurente. Andernfalls kommt die Beseitigung in Betracht. Wegen der Tragweite ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich einen Überbau dulden?

Unter Umständen ja: Hat der Nachbar ohne Vorsatz und ohne grobe Fahrlässigkeit über die Grenze gebaut und hast du nicht sofort nach Kenntnis widersprochen, besteht eine Duldungspflicht (§ 912 BGB). Als Ausgleich steht dir eine Überbaurente zu.

Wann kann ich die Beseitigung verlangen?

Wenn der Nachbar vorsätzlich oder grob fahrlässig über die Grenze gebaut hat oder du rechtzeitig – sofort nach Kenntnis – widersprochen hast. Dann entsteht keine Duldungspflicht und du kannst die Beseitigung fordern.

Was ist die Überbaurente?

Eine Geldrente als Ausgleich dafür, dass du den über die Grenze ragenden Gebäudeteil dulden musst. Sie entschädigt für die Inanspruchnahme deines Grundstücks. Über ihre Höhe gibt es im Streitfall gerichtliche Maßstäbe.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.