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Treppenhausreinigung – wer muss putzen?

Ob Mieter das Treppenhaus reinigen müssen, hängt vom Mietvertrag und der Hausordnung ab. Ohne wirksame Vereinbarung ist die Reinigung der Gemeinschaftsflächen Sache des Vermieters. Häufig wird sie aber auf die Mieter übertragen oder über die Betriebskosten abgerechnet.

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Eine Reinigungspflicht muss klar im Mietvertrag oder in einer wirksam einbezogenen Hausordnung stehen. Pauschale, unklare Klauseln können unwirksam sein.
Erfüllt ein Mieter seine vereinbarte Reinigungspflicht dauerhaft nicht, kann der Vermieter abmahnen und im Wiederholungsfall eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten umlegen – aber nur bei wirksamer Vereinbarung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertrag und Hausordnung lesen

    Prüfe, ob und wie die Treppenhausreinigung geregelt ist.

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    2. Umfang klären

    Sieh nach, welche Flächen, welcher Turnus und welche Räume erfasst sind.

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    3. Bei Streit dokumentieren

    Halte fest, wer wann gereinigt hat, wenn es Konflikte um den Putzplan gibt.

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    4. Schriftlich klären

    Bei dauerhaftem Streit kannst du eine klare, faire Reinigungsregelung schriftlich anstoßen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter das Treppenhaus putzen?

Nur wenn das wirksam vereinbart ist – im Mietvertrag oder einer einbezogenen Hausordnung. Ohne solche Regelung ist die Reinigung der Gemeinschaftsflächen Aufgabe des Vermieters, der die Kosten als Betriebskosten umlegen kann.

Darf der Vermieter eine Reinigungsfirma auf meine Kosten beauftragen?

Nur wenn die Umlage solcher Kosten oder eine Ersatzvornahme vereinbart ist und du deine Pflicht trotz Abmahnung nicht erfüllst. Eine Firma einfach ohne Grundlage zu beauftragen und umzulegen, ist nicht zulässig.

Gilt der Putzplan auch im Urlaub?

Die Pflicht bleibt bestehen, aber du darfst dich vertreten lassen, etwa durch einen Tausch mit Nachbarn. Du musst dafür sorgen, dass deine Woche abgedeckt ist, kannst sie aber organisatorisch flexibel erfüllen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.