Tierquälerei beobachtet – melden und Anzeige erstatten
Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gequält, misshandelt oder vernachlässigt werden – das ist strafbar. Wenn du Tierquälerei oder Vernachlässigung beobachtest, kannst du das dem Veterinäramt melden und Anzeige erstatten. Wichtig sind gute Beweise und schnelles Handeln, besonders bei akuter Gefahr.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Anzeige vorbereiten →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Beweise sichern
Dokumentiere die Situation mit Fotos/Videos, Datum, Ort und – wenn möglich – Zeugen.
- 2
2. Veterinäramt melden
Melde Vernachlässigung oder Misshandlung dem zuständigen Veterinär-/Tierschutzamt.
- 3
3. Anzeige bei Straftaten
Bei erheblicher Misshandlung erstatte zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei.
- 4
4. Bei akuter Gefahr sofort handeln
Droht dem Tier unmittelbar Schaden, verständige umgehend Polizei oder Veterinäramt.
Daran erkennst du die Masche
- Ein Tier wird offensichtlich vernachlässigt (kein Wasser, Futter, Schutz) oder misshandelt.
- Es besteht akute Gefahr für Leben oder Gesundheit des Tieres.
- Du hast die Situation nicht dokumentiert, bevor du gehandelt hast.
Häufige Fragen
Ist Tierquälerei strafbar?
Ja. Das Tierschutzgesetz verbietet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Wer ein Tier roh misshandelt oder erheblich quält, macht sich strafbar; geringere Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Wo melde ich Tierquälerei?
Vernachlässigung und Tierschutzverstöße meldest du dem zuständigen Veterinär-/Tierschutzamt. Bei strafbarer Misshandlung erstattest du zusätzlich Anzeige bei der Polizei. Sichere vorher Beweise (Fotos, Videos, Zeugen).
Was tue ich bei akuter Gefahr für das Tier?
Handle sofort und verständige umgehend Polizei oder Veterinäramt, damit das Tier in Sicherheit gebracht werden kann. Dokumentiere die Situation, soweit möglich, ohne dich selbst zu gefährden.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.