Zum Inhalt springen

Tierquälerei beobachtet – melden und Anzeige erstatten

Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gequält, misshandelt oder vernachlässigt werden – das ist strafbar. Wenn du Tierquälerei oder Vernachlässigung beobachtest, kannst du das dem Veterinäramt melden und Anzeige erstatten. Wichtig sind gute Beweise und schnelles Handeln, besonders bei akuter Gefahr.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Anzeige vorbereiten

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das Tierschutzgesetz verbietet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Erhebliche oder rohe Misshandlungen sind strafbar; geringere Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Du kannst Tierquälerei beim Veterinäramt (zuständig für Tierschutz) melden und bei Straftaten Anzeige bei der Polizei erstatten. Bei akuter Gefahr für das Tier solltest du sofort handeln und die Behörden verständigen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Beweise sichern

    Dokumentiere die Situation mit Fotos/Videos, Datum, Ort und – wenn möglich – Zeugen.

  2. 2

    2. Veterinäramt melden

    Melde Vernachlässigung oder Misshandlung dem zuständigen Veterinär-/Tierschutzamt.

  3. 3

    3. Anzeige bei Straftaten

    Bei erheblicher Misshandlung erstatte zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei.

  4. 4

    4. Bei akuter Gefahr sofort handeln

    Droht dem Tier unmittelbar Schaden, verständige umgehend Polizei oder Veterinäramt.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist Tierquälerei strafbar?

Ja. Das Tierschutzgesetz verbietet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Wer ein Tier roh misshandelt oder erheblich quält, macht sich strafbar; geringere Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Wo melde ich Tierquälerei?

Vernachlässigung und Tierschutzverstöße meldest du dem zuständigen Veterinär-/Tierschutzamt. Bei strafbarer Misshandlung erstattest du zusätzlich Anzeige bei der Polizei. Sichere vorher Beweise (Fotos, Videos, Zeugen).

Was tue ich bei akuter Gefahr für das Tier?

Handle sofort und verständige umgehend Polizei oder Veterinäramt, damit das Tier in Sicherheit gebracht werden kann. Dokumentiere die Situation, soweit möglich, ohne dich selbst zu gefährden.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.