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Tierkrankenversicherung zahlt nicht – was tun?

Tierkranken- und OP-Versicherungen übernehmen Tierarztkosten – aber nicht grenzenlos. Streit gibt es oft über Wartezeiten, Vorerkrankungen, die Erstattungshöhe nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und Ausschlüsse. Eine genaue Prüfung der Bedingungen lohnt sich.

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Die Leistung richtet sich nach den Versicherungsbedingungen: versicherte Behandlungen, Wartezeiten, Erstattungssätze und Höchstgrenzen. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Eine Ablehnung ist nicht immer berechtigt. Stützt sie sich auf eine fragwürdige Vorerkrankung oder eine unklare Klausel, kannst du widersprechen und die Erstattung weiterverfolgen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedingungen prüfen

    Sieh nach, welche Behandlungen, Wartezeiten und Grenzen vereinbart sind.

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    2. Rechnung kontrollieren

    Vergleiche die Tierarztrechnung mit der GOT und dem Erstattungssatz.

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    3. Ablehnung hinterfragen

    Prüfe die Begründung, etwa zu Vorerkrankung oder Wartezeit.

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    4. Widersprechen

    Bei berechtigten Zweifeln widersprich der Ablehnung schriftlich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Warum zahlt die Tierkrankenversicherung nicht?

Häufige Gründe sind Wartezeiten, ausgeschlossene Vorerkrankungen, nicht versicherte Behandlungen oder Höchstgrenzen. Auch die Abrechnung nach der GOT spielt eine Rolle. Prüfe die Begründung anhand deiner Bedingungen – nicht jede Ablehnung ist berechtigt.

Was ist die GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärzte legt den Rahmen für die Abrechnung tierärztlicher Leistungen fest. Versicherungen erstatten oft bis zu einem bestimmten Satz der GOT. Liegt die Rechnung im üblichen Rahmen, sollte die Erstattung entsprechend erfolgen.

Was kann ich gegen die Ablehnung tun?

Lass die Begründung prüfen und widersprich schriftlich, wenn sie nicht trägt – etwa bei einer unbelegten Vorerkrankung oder unklaren Klausel. Sammle Belege wie Behandlungsberichte und die Rechnung, um deinen Erstattungsanspruch zu untermauern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.