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Krankes Tier gekauft? Auch beim Tierkauf gilt Gewährleistung

Das gekaufte Tier ist krank oder hatte den Defekt schon beim Kauf? Tiere sind rechtlich keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt – das heißt: Beim Kauf gelten die Gewährleistungsrechte. Du stehst nicht allein da.

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Beim Tierkauf gelten die Gewährleistungsregeln (Tiere werden wie Sachen behandelt, § 90a BGB). War das Tier schon bei Übergabe krank, kannst du Nacherfüllung, Minderung oder unter Umständen Rücktritt verlangen – beim Kauf vom gewerblichen Verkäufer mit Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten.
Beim Privatkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein – aber nicht bei arglistig verschwiegenen Krankheiten oder zugesicherten Eigenschaften (z. B. 'gesund', 'geimpft').

Was du jetzt tun solltest

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    1. Tierärztlich dokumentieren

    Lass das Tier untersuchen und die Erkrankung mit Befund dokumentieren – wichtig, um den Mangel bei Übergabe zu belegen.

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    2. Verkäufer informieren

    Zeige den Mangel dem Verkäufer schriftlich an und verlange Nacherfüllung (Behandlung/Kostenübernahme) mit Frist.

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    3. Weitere Rechte prüfen

    Klappt das nicht, kommen Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt in Betracht – Letzteres bei Tieren ist aber emotional/rechtlich heikel.

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    4. Privatkauf prüfen

    Bei Privatkauf zählt vor allem: Wurde etwas zugesichert oder eine Krankheit verschwiegen? Dann hilft ein Gewährleistungsausschluss dem Verkäufer nicht.

Häufige Fragen

Habe ich beim Tierkauf Gewährleistung?

Ja. Tiere werden im Kaufrecht wie Sachen behandelt (§ 90a BGB), daher gelten die Gewährleistungsrechte. War das Tier schon bei der Übergabe krank, kannst du Nacherfüllung, Minderung oder unter Umständen Rücktritt verlangen – beim gewerblichen Verkäufer mit Beweiserleichterung in den ersten 12 Monaten.

Bekomme ich die Tierarztkosten ersetzt?

Wenn ein Mangel (Krankheit bei Übergabe) vorliegt, können Behandlungskosten im Rahmen der Nacherfüllung bzw. als Schadensersatz erstattungsfähig sein. Dokumentiere die Erkrankung tierärztlich und mache die Kosten gegenüber dem Verkäufer geltend.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.