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Tierhalterhaftpflicht – wann sie für Schäden deines Tieres zahlt

Als Halter eines Tieres haftest du für Schäden, die es anrichtet – und zwar grundsätzlich verschuldensunabhängig (Gefährdungshaftung). Für Hunde und Pferde ist deshalb eine Tierhalterhaftpflicht besonders wichtig. Sie reguliert berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.

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Schaden geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Als Tierhalter haftest du für Schäden durch dein Tier grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden (§ 833 BGB). Eine Tierhalterhaftpflicht deckt diese Haftung ab – bei Hunden und Pferden ist sie in einigen Ländern sogar Pflicht.
Die Versicherung prüft berechtigte Forderungen, reguliert sie und wehrt unberechtigte Ansprüche auf ihre Kosten ab. Du musst Schäden also nicht selbst bewerten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schaden dokumentieren

    Halte fest, was passiert ist (Fotos, Hergang, Zeugen) und welcher Schaden entstanden ist.

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    2. Keine Schuld anerkennen

    Erkenne gegenüber dem Geschädigten keine Haftung an und zahle nichts vorab – das übernimmt die Versicherung.

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    3. Versicherung melden

    Melde den Schaden zeitnah deiner Tierhalterhaftpflicht und reiche die Unterlagen ein.

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    4. Regulierung überlassen

    Lass die Versicherung prüfen und regulieren; überzogene Forderungen wehrt sie für dich ab.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Hafte ich für Schäden meines Tieres immer?

Bei Tieren, die nicht beruflich genutzten Haus- und Hoftieren gleichstehen, haftest du als Halter grundsätzlich verschuldensunabhängig (§ 833 BGB). Deshalb ist eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde besonders wichtig – teils sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Was deckt die Tierhalterhaftpflicht?

Berechtigte Schadensersatzforderungen, die dein Tier bei anderen verursacht – Personen-, Sach- und bestimmte Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme. Unberechtigte Forderungen wehrt sie für dich ab.

Was tue ich nach einem Vorfall?

Dokumentiere den Hergang, erkenne keine Schuld an, zahle nichts vorab und melde den Schaden zeitnah der Versicherung. Die Bewertung und Regulierung übernimmt dann die Tierhalterhaftpflicht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.