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Tierarztrechnung zu hoch? So prüfst du sie

Nach dem Tierarztbesuch flattert eine hohe Rechnung ins Haus, und du fragst dich, ob das alles korrekt ist? Tierärzte rechnen nach einer festen Gebührenordnung (GOT) ab – mit Spielraum, aber nicht beliebig. Eine Prüfung lohnt sich.

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Rechnung prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Tierärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Sie dürfen einen Gebührenrahmen (in der Regel ein- bis dreifacher Satz, im Notdienst höher) ansetzen – die Höhe muss aber nach Aufwand/Schwierigkeit begründet sein.
Die Rechnung muss die einzelnen Leistungen und den jeweils angesetzten Satz nachvollziehbar ausweisen. Pauschale oder doppelt berechnete Posten kannst du hinterfragen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Rechnung aufschlüsseln lassen

    Verlange eine detaillierte Rechnung mit einzelnen GOT-Positionen und dem jeweils angesetzten Satz.

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    2. Sätze prüfen

    Ist ein erhöhter Satz (z. B. dreifach) angesetzt, muss das durch besonderen Aufwand/Schwierigkeit gerechtfertigt sein.

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    3. Notdienst beachten

    Im tierärztlichen Notdienst sind höhere Sätze und eine Notdienstgebühr zulässig – aber sie müssen ausgewiesen sein.

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    4. Beanstanden

    Sind Posten nicht nachvollziehbar oder doppelt, beanstande die Rechnung schriftlich und bitte um Korrektur.

Häufige Fragen

Darf der Tierarzt verlangen, was er will?

Nein. Tierärzte sind an die Gebührenordnung (GOT) gebunden. Sie dürfen innerhalb eines Rahmens (meist ein- bis dreifacher Satz, im Notdienst höher) abrechnen, müssen einen erhöhten Satz aber nach Aufwand und Schwierigkeit begründen. Beliebige Preise sind nicht zulässig.

Wie erkenne ich, ob die Rechnung korrekt ist?

Sie muss die einzelnen Leistungen mit den jeweiligen GOT-Positionen und dem angesetzten Satz nachvollziehbar ausweisen. Prüfe, ob Positionen doppelt erscheinen oder ein erhöhter Satz ohne erkennbaren Grund angesetzt wurde, und beanstande Unklarheiten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.