Tierarztrechnung zu hoch – die Gebührenordnung (GOT) prüfen
Tierärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Sie gibt einen Gebührenrahmen vor, innerhalb dessen ein Steigerungssatz angesetzt werden darf – im Notdienst auch höher. Eine Rechnung außerhalb des Rahmens oder mit unbegründet hohem Satz kannst du hinterfragen und beanstanden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Rechnung aufschlüsseln
Verlange eine nachvollziehbare Aufstellung der einzelnen Leistungen und der angesetzten Sätze.
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2. GOT-Rahmen prüfen
Vergleiche die Sätze mit dem GOT-Rahmen und prüfe einen erhöhten Steigerungssatz auf Begründung.
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3. Notdienst einordnen
Im Notdienst sind höhere Gebühren und eine Notdienstpauschale zulässig – das erklärt manche hohe Rechnung.
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4. Beanstanden
Beanstande nicht nachvollziehbare oder über den Rahmen hinausgehende Positionen schriftlich.
Daran erkennst du die Masche
- Der Steigerungssatz liegt hoch, ohne dass besonderer Aufwand erkennbar ist.
- Positionen sind nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
- Es werden Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden.
Häufige Fragen
Sind Tierarztpreise frei?
Nein. Tierärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab, die einen Gebührenrahmen vorgibt. Innerhalb dieses Rahmens darf ein Steigerungssatz angesetzt werden, der sich am Aufwand und der Schwierigkeit orientieren muss. Im Notdienst gelten höhere Sätze.
Was bedeutet der Steigerungssatz?
Die GOT erlaubt je nach Aufwand einen ein- bis dreifachen Satz. Ein erhöhter Satz muss durch besonderen Zeitaufwand, Schwierigkeit oder Umstände gerechtfertigt sein. Ein pauschal hoher Satz ohne Begründung ist angreifbar.
Wie wehre ich mich gegen eine überhöhte Rechnung?
Verlange eine genaue Aufschlüsselung, vergleiche die Sätze mit dem GOT-Rahmen und prüfe den Steigerungssatz. Beanstande nicht nachvollziehbare oder über den Rahmen hinausgehende Positionen schriftlich. Notdienstgebühren sind allerdings zulässig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.