Konzert- oder Event-Tickets gekauft – und reingefallen?
Das Konzert ist ausverkauft, und privat oder auf einer Wiederverkaufs-Plattform werden Tickets angeboten? Hier tummeln sich Betrüger: gefälschte, mehrfach verkaufte oder personalisierte Tickets, die am Einlass nicht funktionieren. Wie du dich schützt und dein Geld zurückholst.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Angebot / Nachricht prüfen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Beweise sichern
Sichere Anzeige/Chat, Zahlungsbeleg und das (angebliche) Ticket inklusive Verkäuferdaten.
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2. Käuferschutz/Chargeback nutzen
Melde den Fall bei PayPal (Waren & Dienstleistungen), der Kreditkarte oder der Plattform und fordere Erstattung.
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3. Bank-Rückruf bei Überweisung
Bei normaler Überweisung sofort die Bank um Rückruf bitten – je schneller, desto besser.
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4. Melden & anzeigen
Erstatte Anzeige und melde das Profil der Plattform. Warne andere nicht durch öffentliche Anschuldigung, sondern über die Meldewege.
Daran erkennst du die Masche
- Nur Zahlung per Überweisung oder PayPal 'Freunde & Familie' möglich.
- Personalisierte Tickets, die auf einen fremden Namen laufen.
- Druck ('nur noch heute', 'mehrere Interessenten') und Verkauf außerhalb offizieller Plattformen.
Häufige Fragen
Bekomme ich mein Geld bei Ticket-Betrug zurück?
Mit Käuferschutz (PayPal Waren & Dienstleistungen, Kreditkarte) oder über eine offizielle Zweitmarkt-Plattform mit Käuferschutz stehen die Chancen gut. Bei normaler Überweisung ist es schwieriger – dann hilft nur ein schneller Bank-Rückruf und die Anzeige.
Sind personalisierte Tickets vom Zweitmarkt gültig?
Oft nicht: Läuft ein personalisiertes Ticket auf einen anderen Namen, kann der Einlass verweigert werden. Kaufe solche Tickets nur über offizielle, vom Veranstalter zugelassene Wiederverkaufswege mit Umschreibung auf deinen Namen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.