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Testamentsvollstrecker – Aufgaben, Rechte und Kontrolle

Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der den letzten Willen umsetzt und den Nachlass verwaltet oder verteilt. Das schränkt die Erben in der Verfügung ein, schützt aber den Nachlass. Erben sind dem Vollstrecker jedoch nicht schutzlos ausgeliefert – sie haben Kontroll- und Informationsrechte.

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Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Anordnungen auszuführen und den Nachlass zu verwalten (§ 2197 ff. BGB). Über der Vollstreckung unterliegende Gegenstände können die Erben in dieser Zeit nicht frei verfügen.
Die Erben haben Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis und auf Auskunft. Bei grober Pflichtverletzung können sie die Entlassung des Vollstreckers beim Nachlassgericht beantragen (§ 2227 BGB).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Aufgabe klären

    Lies das Testament: Handelt es sich um eine Abwicklungs- oder eine Dauervollstreckung und wie weit reichen die Befugnisse?

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    2. Verzeichnis verlangen

    Fordere als Erbe ein Nachlassverzeichnis und regelmäßige Auskunft über die Verwaltung.

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    3. Vergütung prüfen

    Der Vollstrecker hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Prüfe, ob sie im Rahmen liegt.

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    4. Bei Pflichtverletzung handeln

    Verwaltet der Vollstrecker pflichtwidrig, kommen Schadensersatz und die Entlassung beim Nachlassgericht in Betracht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was darf ein Testamentsvollstrecker?

Er führt den letzten Willen aus und verwaltet bzw. verteilt den Nachlass im Rahmen seiner Anordnung (§§ 2197 ff. BGB). Über der Vollstreckung unterliegende Gegenstände können die Erben in dieser Zeit nicht frei verfügen.

Welche Rechte habe ich als Erbe?

Du hast Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis und auf Auskunft über die Verwaltung. Der Vollstrecker muss ordnungsgemäß handeln. Bei Pflichtverletzungen kommen Schadensersatz und die Entlassung in Betracht.

Kann ein Testamentsvollstrecker entlassen werden?

Ja. Bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung kann das Nachlassgericht den Vollstrecker auf Antrag entlassen (§ 2227 BGB). Du musst die Gründe darlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.