Testament beim Amtsgericht hinterlegen
Ein eigenhändiges Testament kann zu Hause verloren gehen, übersehen oder unterdrückt werden. Die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht schützt davor und stellt sicher, dass das Testament im Erbfall auch wirklich eröffnet wird.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Testament erstellen
Verfasse ein gültiges eigenhändiges oder notarielles Testament.
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2. Verwahrung beantragen
Gib das Testament beim Amtsgericht in die amtliche Verwahrung.
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3. Registrierung
Die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister eingetragen.
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4. Bei Bedarf ändern
Du kannst das Testament zurücknehmen und ein neues hinterlegen.
Daran erkennst du die Masche
- Ein wichtiges Testament wird ungeschützt zu Hause aufbewahrt.
- Niemand weiß, wo sich das Testament befindet.
- Eine Rücknahme aus der Verwahrung wird mit einem Widerruf verwechselt.
Häufige Fragen
Warum sollte ich mein Testament amtlich verwahren lassen?
Die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht schützt vor Verlust, Fälschung und Unterdrückung. Über das Zentrale Testamentsregister wird sichergestellt, dass das Gericht im Erbfall vom Testament erfährt und es eröffnet (§ 2248 BGB).
Kann ich das Testament wieder herausholen?
Ja. Du kannst dein eigenhändiges Testament jederzeit aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen. Achtung: Bei einem eigenhändigen Testament gilt die Rücknahme aus der Verwahrung nicht automatisch als Widerruf – das ist bei notariellen Testamenten anders.
Was kostet die Verwahrung?
Für die amtliche Verwahrung und die Registrierung fallen einmalige Gebühren an, die sich nach dem Vermögenswert richten können. Die genaue Höhe erfährst du beim Amtsgericht. Im Verhältnis zum Schutz vor Verlust ist der Aufwand meist überschaubar.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.