Zum Inhalt springen

Testament beim Amtsgericht hinterlegen

Ein eigenhändiges Testament kann zu Hause verloren gehen, übersehen oder unterdrückt werden. Die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht schützt davor und stellt sicher, dass das Testament im Erbfall auch wirklich eröffnet wird.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Behörden-Schreiben erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein Testament kann in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts gegeben werden (§ 2248 BGB für eigenhändige Testamente). Die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt, sodass das Gericht im Erbfall informiert wird.
Die amtliche Verwahrung verhindert Verlust, Fälschung oder Unterdrückung. Im Todesfall wird das Testament zuverlässig aufgefunden und eröffnet. Du kannst es jederzeit wieder herausverlangen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Testament erstellen

    Verfasse ein gültiges eigenhändiges oder notarielles Testament.

  2. 2

    2. Verwahrung beantragen

    Gib das Testament beim Amtsgericht in die amtliche Verwahrung.

  3. 3

    3. Registrierung

    Die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister eingetragen.

  4. 4

    4. Bei Bedarf ändern

    Du kannst das Testament zurücknehmen und ein neues hinterlegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Warum sollte ich mein Testament amtlich verwahren lassen?

Die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht schützt vor Verlust, Fälschung und Unterdrückung. Über das Zentrale Testamentsregister wird sichergestellt, dass das Gericht im Erbfall vom Testament erfährt und es eröffnet (§ 2248 BGB).

Kann ich das Testament wieder herausholen?

Ja. Du kannst dein eigenhändiges Testament jederzeit aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen. Achtung: Bei einem eigenhändigen Testament gilt die Rücknahme aus der Verwahrung nicht automatisch als Widerruf – das ist bei notariellen Testamenten anders.

Was kostet die Verwahrung?

Für die amtliche Verwahrung und die Registrierung fallen einmalige Gebühren an, die sich nach dem Vermögenswert richten können. Die genaue Höhe erfährst du beim Amtsgericht. Im Verhältnis zum Schutz vor Verlust ist der Aufwand meist überschaubar.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.