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Ist das Testament gültig? Die häufigsten Formfehler

Ein privates Testament hat strenge Formvorschriften. Schon ein am Computer geschriebener Text oder eine fehlende Unterschrift kann es unwirksam machen – mit großen Folgen für die Erben. Hier die häufigsten Stolperfallen.

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Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein getipptes, nur unterschriebenes Schriftstück ist als eigenhändiges Testament unwirksam.
Ist ein Testament formunwirksam, gilt es nicht – dann greift entweder ein früheres wirksames Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Sinnvoll sind außerdem Ort und Datum sowie eine klare, eindeutige Formulierung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Form prüfen

    Ist der gesamte Text handschriftlich? Gibt es eine eigenhändige Unterschrift (möglichst mit Vor- und Nachname)?

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    2. Eindeutigkeit prüfen

    Sind die Anordnungen klar (wer erbt was) – oder mehrdeutig/widersprüchlich?

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    3. Datum/Ort

    Datum und Ort sind nicht zwingend, helfen aber, das jüngste Testament zu bestimmen.

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    4. Im Zweifel beraten

    Bei größeren Vermögen oder unklaren Formulierungen lohnt sich notarielle Beratung – ein notarielles Testament vermeidet Formfehler.

Häufige Fragen

Muss ein Testament handschriftlich sein?

Ein privates (eigenhändiges) Testament ja: Es muss vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Text ist unwirksam. Alternativ kann ein Testament notariell errichtet werden – dann entfällt die Handschrift-Pflicht.

Was passiert, wenn das Testament ungültig ist?

Dann gilt es nicht. An seine Stelle tritt ein früheres wirksames Testament oder – wenn es keines gibt – die gesetzliche Erbfolge. Gerade deshalb sind klare Formulierungen und die Einhaltung der Form so wichtig; im Zweifel hilft eine notarielle Beratung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.