Testament anfechten – wann ein letzter Wille angreifbar ist
Ein Testament ist nicht immer unangreifbar. Es kann angefochten werden, wenn der Erblasser sich geirrt hat, bedroht wurde oder einen Pflichtteilsberechtigten übersehen hat. Auch Form- oder Testierfähigkeitsmängel können ein Testament unwirksam machen. Für die Anfechtung gelten allerdings Fristen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Angriffspunkt bestimmen
Kläre, ob es um einen Anfechtungsgrund (Irrtum, Drohung, übergangener Pflichtteil) oder um Unwirksamkeit (Form, Testierfähigkeit) geht.
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2. Beweise sichern
Sammle Hinweise (ärztliche Unterlagen zur Testierfähigkeit, Zeugen, frühere Testamente, Umstände der Errichtung).
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3. Frist wahren
Erkläre die Anfechtung fristgerecht gegenüber dem Nachlassgericht. Die Frist beginnt mit Kenntnis des Anfechtungsgrundes.
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4. Beraten lassen
Erbrechtliche Anfechtungen sind komplex und folgenreich. Lass die Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen.
Daran erkennst du die Masche
- Die Jahresfrist für die Anfechtung läuft bereits.
- Es bestehen Zweifel an der Testierfähigkeit, die nicht dokumentiert werden.
- Ein handschriftliches Testament weist Formmängel auf.
Häufige Fragen
Aus welchen Gründen kann ich ein Testament anfechten?
Etwa wenn sich der Erblasser geirrt hat, widerrechtlich bedroht wurde (§ 2078 BGB) oder einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, von dem er nichts wusste (§ 2079 BGB). Daneben kann ein Testament wegen Formfehlern oder fehlender Testierfähigkeit unwirksam sein.
Welche Frist gilt für die Anfechtung?
In der Regel ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem du vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hast. Die Anfechtung erklärst du gegenüber dem Nachlassgericht. Versäumst du die Frist, ist die Anfechtung meist ausgeschlossen.
Was passiert, wenn die Anfechtung Erfolg hat?
Dann ist das Testament (oder der betroffene Teil) unwirksam. Es gilt dann ein früheres Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Die Folgen können erheblich sein – deshalb ist eine sorgfältige Prüfung wichtig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.