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Testament anfechten – wann ein letzter Wille angreifbar ist

Ein Testament ist nicht immer unangreifbar. Es kann angefochten werden, wenn der Erblasser sich geirrt hat, bedroht wurde oder einen Pflichtteilsberechtigten übersehen hat. Auch Form- oder Testierfähigkeitsmängel können ein Testament unwirksam machen. Für die Anfechtung gelten allerdings Fristen.

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Ein Testament kann angefochten werden, etwa wegen Irrtums oder widerrechtlicher Drohung des Erblassers (§ 2078 BGB) oder weil ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, von dem der Erblasser nichts wusste (§ 2079 BGB).
Die Anfechtung ist fristgebunden (in der Regel ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes). Daneben kann ein Testament auch ohne Anfechtung unwirksam sein – etwa bei Formfehlern oder fehlender Testierfähigkeit.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Angriffspunkt bestimmen

    Kläre, ob es um einen Anfechtungsgrund (Irrtum, Drohung, übergangener Pflichtteil) oder um Unwirksamkeit (Form, Testierfähigkeit) geht.

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    2. Beweise sichern

    Sammle Hinweise (ärztliche Unterlagen zur Testierfähigkeit, Zeugen, frühere Testamente, Umstände der Errichtung).

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    3. Frist wahren

    Erkläre die Anfechtung fristgerecht gegenüber dem Nachlassgericht. Die Frist beginnt mit Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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    4. Beraten lassen

    Erbrechtliche Anfechtungen sind komplex und folgenreich. Lass die Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Aus welchen Gründen kann ich ein Testament anfechten?

Etwa wenn sich der Erblasser geirrt hat, widerrechtlich bedroht wurde (§ 2078 BGB) oder einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, von dem er nichts wusste (§ 2079 BGB). Daneben kann ein Testament wegen Formfehlern oder fehlender Testierfähigkeit unwirksam sein.

Welche Frist gilt für die Anfechtung?

In der Regel ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem du vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hast. Die Anfechtung erklärst du gegenüber dem Nachlassgericht. Versäumst du die Frist, ist die Anfechtung meist ausgeschlossen.

Was passiert, wenn die Anfechtung Erfolg hat?

Dann ist das Testament (oder der betroffene Teil) unwirksam. Es gilt dann ein früheres Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Die Folgen können erheblich sein – deshalb ist eine sorgfältige Prüfung wichtig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.