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Krankschreibung per Telemedizin und Videosprechstunde

Eine Krankschreibung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne persönlichen Praxisbesuch möglich – per Videosprechstunde oder telefonisch. Das ist praktisch, aber an Bedingungen geknüpft. Wichtig ist, dass die Bescheinigung ordnungsgemäß zustande kommt.

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Unter bestimmten Voraussetzungen darf eine Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde oder – in begrenztem Umfang bei bekannten Patienten und leichteren Erkrankungen – telefonisch festgestellt werden. Maßgeblich sind die Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Eine ordnungsgemäß ausgestellte AU-Bescheinigung hat denselben Beweiswert, unabhängig davon, ob sie in der Praxis oder per Telemedizin entstanden ist. Der Arbeitgeber muss sie grundsätzlich anerkennen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anbieter prüfen

    Nutze seriöse, ärztlich geführte Telemedizin-Angebote.

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    2. Voraussetzungen klären

    Kläre, ob dein Fall für eine telemedizinische AU geeignet ist.

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    3. Bescheinigung sichern

    Achte auf eine ordnungsgemäße AU-Bescheinigung mit Diagnose und Dauer.

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    4. Arbeitgeber melden

    Melde die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und reiche die Bescheinigung ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist eine Krankschreibung per Video möglich?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Per Videosprechstunde kann eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden, wenn die Erkrankung dafür geeignet ist. Telefonisch ist es in begrenztem Umfang bei bekannten Patienten und leichteren Erkrankungen möglich. Es gelten die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Muss der Arbeitgeber eine Online-Krankschreibung anerkennen?

Eine ordnungsgemäß ausgestellte AU-Bescheinigung hat denselben Beweiswert wie eine in der Praxis ausgestellte. Der Arbeitgeber muss sie grundsätzlich anerkennen. Zweifel können sich nur ergeben, wenn die Bescheinigung formal nicht korrekt zustande kam.

Sind reine 'Klick'-Krankschreibungen zulässig?

Reine Formular-Angebote ohne echte ärztliche Beurteilung sind kritisch und können angreifbar sein. Wichtig ist, dass ein Arzt den Einzelfall tatsächlich beurteilt. Nutze seriöse, ärztlich geführte Angebote, damit die Bescheinigung Bestand hat.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.