Zum Inhalt springen

Vertrag am Telefon – wann er ohne Bestätigung unwirksam ist

Wer am Telefon zu einem Vertrag überredet wird, ist besonders schutzbedürftig. In bestimmten Bereichen wird ein telefonisch geschlossener Vertrag erst wirksam, wenn du ihn anschließend in Textform bestätigst. Daneben besteht oft ein Widerrufsrecht.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei am Telefon angebahnten Verträgen kann eine Bestätigungslösung gelten: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Unternehmer das Angebot in Textform übermittelt und der Verbraucher es in Textform bestätigt. Daneben gilt im Fernabsatz ein Widerrufsrecht.
Wurde keine wirksame Bestätigung abgegeben, kommt in den erfassten Bereichen kein Vertrag zustande. Unabhängig davon kannst du Fernabsatzverträge in der Regel innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Ablauf prüfen

    Kläre, ob du den Vertrag in Textform bestätigt hast.

  2. 2

    2. Bestätigung verweigern

    Hast du nichts bestätigt, weise eine Forderung zurück.

  3. 3

    3. Widerruf erklären

    Unabhängig davon kannst du fristgerecht widerrufen.

  4. 4

    4. Abbuchungen prüfen

    Kontrolliere Abbuchungen und widersprich unberechtigten Beträgen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist ein am Telefon geschlossener Vertrag wirksam?

Das hängt vom Bereich ab. In bestimmten Fällen gilt eine Bestätigungslösung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Unternehmer das Angebot in Textform schickt und du es in Textform bestätigst. Ohne diese Bestätigung kommt dann kein Vertrag zustande.

Kann ich einen Telefonvertrag widerrufen?

Ja. Telefonisch geschlossene Verträge sind Fernabsatzverträge, sodass in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Wurdest du nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist. Du kannst dich also auch dann lösen, wenn ein Vertrag wirksam zustande kam.

Was tun bei untergeschobenen Verträgen?

Weise schriftlich zurück, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, widerrufe vorsorglich und widersprich Abbuchungen. Lass dir das angebliche Vertragsangebot und deine angebliche Zustimmung nachweisen. Bewahre den gesamten Schriftverkehr als Beleg auf.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.