Vertrag am Telefon – wann er ohne Bestätigung unwirksam ist
Wer am Telefon zu einem Vertrag überredet wird, ist besonders schutzbedürftig. In bestimmten Bereichen wird ein telefonisch geschlossener Vertrag erst wirksam, wenn du ihn anschließend in Textform bestätigst. Daneben besteht oft ein Widerrufsrecht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ablauf prüfen
Kläre, ob du den Vertrag in Textform bestätigt hast.
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2. Bestätigung verweigern
Hast du nichts bestätigt, weise eine Forderung zurück.
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3. Widerruf erklären
Unabhängig davon kannst du fristgerecht widerrufen.
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4. Abbuchungen prüfen
Kontrolliere Abbuchungen und widersprich unberechtigten Beträgen.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird eine Leistung berechnet, obwohl du nichts in Textform bestätigt hast.
- Eine telefonische Zustimmung wird als wirksamer Vertrag dargestellt.
- Die Widerrufsfrist verstreicht ungenutzt.
Häufige Fragen
Ist ein am Telefon geschlossener Vertrag wirksam?
Das hängt vom Bereich ab. In bestimmten Fällen gilt eine Bestätigungslösung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Unternehmer das Angebot in Textform schickt und du es in Textform bestätigst. Ohne diese Bestätigung kommt dann kein Vertrag zustande.
Kann ich einen Telefonvertrag widerrufen?
Ja. Telefonisch geschlossene Verträge sind Fernabsatzverträge, sodass in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Wurdest du nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist. Du kannst dich also auch dann lösen, wenn ein Vertrag wirksam zustande kam.
Was tun bei untergeschobenen Verträgen?
Weise schriftlich zurück, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, widerrufe vorsorglich und widersprich Abbuchungen. Lass dir das angebliche Vertragsangebot und deine angebliche Zustimmung nachweisen. Bewahre den gesamten Schriftverkehr als Beleg auf.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.