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Telefon- oder Internetstörung – wann der Anbieter reagieren muss

Bei Telekommunikationsdiensten hast du Anspruch auf eine zügige Entstörung. Wird die Störung nicht rechtzeitig behoben, greifen Entschädigungs- und Minderungsrechte. Besonders ärgerlich ist ein Ausfall beim Anbieterwechsel – auch hier schützt dich das Gesetz vor langen Unterbrechungen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Anbieter müssen Störungen unverzüglich beheben. Wird ein vollständiger Ausfall nicht innerhalb der gesetzlichen Frist behoben, hast du Anspruch auf Entschädigung und kannst den Preis mindern (§ 58 TKG).
Beim Anbieterwechsel darf die Versorgung nur kurz unterbrochen werden. Klappt der Wechsel nicht und bleibst du länger ohne Anschluss, bestehen ebenfalls Entschädigungsansprüche; der alte Anbieter muss dich bis zum funktionierenden Wechsel weiter versorgen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Störung melden

    Melde die Störung sofort und lass dir Eingang und Entstörungstermin schriftlich bestätigen.

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    2. Frist beobachten

    Wird der Ausfall nicht rechtzeitig behoben, entstehen Entschädigungs- und Minderungsansprüche.

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    3. Wechsel-Schutz nutzen

    Bei einem Anbieterwechsel: Der bisherige Anbieter muss bis zum funktionierenden Wechsel weiter versorgen; lange Lücken sind nicht hinzunehmen.

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    4. Ansprüche geltend machen

    Fordere Entschädigung und Minderung schriftlich und dokumentiere die Ausfallzeiten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie schnell muss eine Störung behoben werden?

Anbieter müssen Störungen unverzüglich beheben. Wird ein vollständiger Ausfall nicht innerhalb der gesetzlichen Frist behoben, hast du Anspruch auf eine tägliche Entschädigung und kannst den Preis für die Ausfallzeit mindern (§ 58 TKG).

Was gilt beim Anbieterwechsel?

Die Versorgung darf beim Wechsel nur kurz unterbrochen werden. Der bisherige Anbieter muss dich bis zum erfolgreichen Wechsel weiter versorgen. Bleibst du länger ohne Anschluss, bestehen ebenfalls Entschädigungsansprüche.

Was kann ich tun?

Melde die Störung sofort, lass dir Eingang und Termin bestätigen und dokumentiere die Ausfallzeit. Wird nicht rechtzeitig entstört, fordere Entschädigung und Minderung schriftlich. So machst du deine gesetzlichen Rechte geltend.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.