Telefon- oder Internetstörung – wann der Anbieter reagieren muss
Bei Telekommunikationsdiensten hast du Anspruch auf eine zügige Entstörung. Wird die Störung nicht rechtzeitig behoben, greifen Entschädigungs- und Minderungsrechte. Besonders ärgerlich ist ein Ausfall beim Anbieterwechsel – auch hier schützt dich das Gesetz vor langen Unterbrechungen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief an den Anbieter erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Störung melden
Melde die Störung sofort und lass dir Eingang und Entstörungstermin schriftlich bestätigen.
- 2
2. Frist beobachten
Wird der Ausfall nicht rechtzeitig behoben, entstehen Entschädigungs- und Minderungsansprüche.
- 3
3. Wechsel-Schutz nutzen
Bei einem Anbieterwechsel: Der bisherige Anbieter muss bis zum funktionierenden Wechsel weiter versorgen; lange Lücken sind nicht hinzunehmen.
- 4
4. Ansprüche geltend machen
Fordere Entschädigung und Minderung schriftlich und dokumentiere die Ausfallzeiten.
Daran erkennst du die Masche
- Die Entstörung zieht sich ohne verbindlichen Termin.
- Beim Anbieterwechsel bleibst du tagelang ohne Anschluss.
- Der volle Preis wird trotz Störung weiter berechnet.
Häufige Fragen
Wie schnell muss eine Störung behoben werden?
Anbieter müssen Störungen unverzüglich beheben. Wird ein vollständiger Ausfall nicht innerhalb der gesetzlichen Frist behoben, hast du Anspruch auf eine tägliche Entschädigung und kannst den Preis für die Ausfallzeit mindern (§ 58 TKG).
Was gilt beim Anbieterwechsel?
Die Versorgung darf beim Wechsel nur kurz unterbrochen werden. Der bisherige Anbieter muss dich bis zum erfolgreichen Wechsel weiter versorgen. Bleibst du länger ohne Anschluss, bestehen ebenfalls Entschädigungsansprüche.
Was kann ich tun?
Melde die Störung sofort, lass dir Eingang und Termin bestätigen und dokumentiere die Ausfallzeit. Wird nicht rechtzeitig entstört, fordere Entschädigung und Minderung schriftlich. So machst du deine gesetzlichen Rechte geltend.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.