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Telefon- und Internetanschluss nach Umzug tot

Beim Umzug soll der Anbieter den Anschluss an der neuen Adresse weiterführen. Klappt das nicht und bleibst du ohne Telefon und Internet, hast du Rechte: von der Minderung über Entschädigung bis zum Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Ort keine Leistung möglich ist.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wird der Anschluss nicht zum vereinbarten Termin bereitgestellt oder fällt er aus, kann die Leistung gemindert und unter Voraussetzungen eine Entschädigung verlangt werden (§ 56, § 58 TKG). Bei vom Anbieter zu vertretender Verzögerung bestehen Ansprüche.
Kann der Anbieter am neuen Wohnort die Leistung nicht erbringen, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dokumentation von Terminen und Ausfällen stärkt deine Position.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Termine dokumentieren

    Halte vereinbarten Schalttermin und tatsächliche Ausfälle fest.

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    2. Störung melden

    Melde die Nichtbereitstellung dem Anbieter und setze eine Frist.

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    3. Minderung/Entschädigung

    Mache Minderung und ggf. Entschädigung für die ausgefallene Zeit geltend.

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    4. Sonderkündigung prüfen

    Ist keine Leistung möglich, prüfe das Sonderkündigungsrecht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn der Anschluss nach dem Umzug tot ist?

Melde die Nichtbereitstellung dem Anbieter, setze eine Frist und dokumentiere Termine und Ausfälle. Für die Zeit ohne nutzbare Leistung kannst du die monatlichen Kosten mindern und unter Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen (§§ 56, 58 TKG).

Bekomme ich eine Entschädigung?

Bei einer vom Anbieter zu vertretenden Nichtbereitstellung oder bei Ausfällen sieht das Telekommunikationsrecht unter Voraussetzungen Entschädigungen vor. Die genaue Höhe hängt von Dauer und Umständen ab. Daneben mindert sich für die ausgefallene Zeit das Entgelt.

Kann ich kündigen, wenn am neuen Ort nichts geht?

Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Du musst dann nicht für eine Leistung zahlen, die du nicht erhältst. Kläre die technische Verfügbarkeit und kündige bei Bedarf fristgerecht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.