Telefon- und Internetanschluss nach Umzug tot
Beim Umzug soll der Anbieter den Anschluss an der neuen Adresse weiterführen. Klappt das nicht und bleibst du ohne Telefon und Internet, hast du Rechte: von der Minderung über Entschädigung bis zum Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Ort keine Leistung möglich ist.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Termine dokumentieren
Halte vereinbarten Schalttermin und tatsächliche Ausfälle fest.
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2. Störung melden
Melde die Nichtbereitstellung dem Anbieter und setze eine Frist.
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3. Minderung/Entschädigung
Mache Minderung und ggf. Entschädigung für die ausgefallene Zeit geltend.
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4. Sonderkündigung prüfen
Ist keine Leistung möglich, prüfe das Sonderkündigungsrecht.
Daran erkennst du die Masche
- Der Anschluss wird über Wochen nicht geschaltet.
- Trotz Zahlung gibt es keine nutzbare Leistung.
- Termine werden ohne Begründung mehrfach verschoben.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn der Anschluss nach dem Umzug tot ist?
Melde die Nichtbereitstellung dem Anbieter, setze eine Frist und dokumentiere Termine und Ausfälle. Für die Zeit ohne nutzbare Leistung kannst du die monatlichen Kosten mindern und unter Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen (§§ 56, 58 TKG).
Bekomme ich eine Entschädigung?
Bei einer vom Anbieter zu vertretenden Nichtbereitstellung oder bei Ausfällen sieht das Telekommunikationsrecht unter Voraussetzungen Entschädigungen vor. Die genaue Höhe hängt von Dauer und Umständen ab. Daneben mindert sich für die ausgefallene Zeit das Entgelt.
Kann ich kündigen, wenn am neuen Ort nichts geht?
Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Du musst dann nicht für eine Leistung zahlen, die du nicht erhältst. Kläre die technische Verfügbarkeit und kündige bei Bedarf fristgerecht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.