Anspruch auf Teilzeit – so reduzierst du deine Stunden
Du möchtest deine Arbeitszeit verringern – wegen Familie, Gesundheit oder einfach für mehr Balance? In vielen Betrieben hast du darauf einen gesetzlichen Anspruch. Wichtig sind die Voraussetzungen und die richtige Antragsfrist.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Länger als 6 Monate beschäftigt? Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern? Dann besteht der Anspruch.
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2. Antrag rechtzeitig stellen
Stelle den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn, am besten schriftlich, mit Umfang und Wunschverteilung der Stunden.
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3. Brückenteilzeit erwägen
Willst du nur vorübergehend reduzieren, prüfe die befristete Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) mit Rückkehrrecht zur Vollzeit.
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4. Bei Ablehnung
Lehnt der Arbeitgeber ohne ausreichende betriebliche Gründe ab oder reagiert nicht rechtzeitig, kann die Verringerung als genehmigt gelten – lass das prüfen.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?
Ja, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 TzBfG). Der Arbeitgeber kann den Wunsch nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, die er konkret darlegen muss.
Komme ich nach der Teilzeit wieder in Vollzeit?
Bei der unbefristeten Teilzeit nach § 8 TzBfG hast du keinen automatischen Anspruch auf Rückkehr. Wähle deshalb die befristete 'Brückenteilzeit' (§ 9a TzBfG), wenn du nur vorübergehend reduzieren willst – damit kehrst du nach Ablauf wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurück.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.