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Anspruch auf Teilzeit – so reduzierst du deine Stunden

Du möchtest deine Arbeitszeit verringern – wegen Familie, Gesundheit oder einfach für mehr Balance? In vielen Betrieben hast du darauf einen gesetzlichen Anspruch. Wichtig sind die Voraussetzungen und die richtige Antragsfrist.

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Teilzeit beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Besteht dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate und beschäftigt der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, hast du Anspruch auf Verringerung deiner Arbeitszeit (§ 8 TzBfG). Mit der 'Brückenteilzeit' (§ 9a TzBfG) kannst du sie befristen und später zur Vollzeit zurückkehren.
Den Antrag musst du spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn stellen. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen – diese muss er konkret darlegen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Voraussetzungen prüfen

    Länger als 6 Monate beschäftigt? Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern? Dann besteht der Anspruch.

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    2. Antrag rechtzeitig stellen

    Stelle den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn, am besten schriftlich, mit Umfang und Wunschverteilung der Stunden.

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    3. Brückenteilzeit erwägen

    Willst du nur vorübergehend reduzieren, prüfe die befristete Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) mit Rückkehrrecht zur Vollzeit.

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    4. Bei Ablehnung

    Lehnt der Arbeitgeber ohne ausreichende betriebliche Gründe ab oder reagiert nicht rechtzeitig, kann die Verringerung als genehmigt gelten – lass das prüfen.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?

Ja, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 TzBfG). Der Arbeitgeber kann den Wunsch nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, die er konkret darlegen muss.

Komme ich nach der Teilzeit wieder in Vollzeit?

Bei der unbefristeten Teilzeit nach § 8 TzBfG hast du keinen automatischen Anspruch auf Rückkehr. Wähle deshalb die befristete 'Brückenteilzeit' (§ 9a TzBfG), wenn du nur vorübergehend reduzieren willst – damit kehrst du nach Ablauf wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurück.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.